Meldung Bauzwischenstände

Für jedes Bauvorhaben sind der Bauinspektion der Stadt Uster mindestens Baubeginn und Bauvollendung zu melden. Je nach Projekt sind zudem die Abnahme des Schnurgerüsts, das Einmessen von überdeckten Bauteilen, die Fertigstellung des Rohbaus, der gewünschte Bezugstermin, die Bauvollendung sowie die Nachführung der amtlichen Vermessung anzuzeigen. Auch für die Kontrolle von Abwasseranlagen ist eine entsprechende Meldung nötig.

Welche Meldungen erforderlich sind, entnehmen Sie der Baubewilligung.

Beachten Sie folgendes:

  • Rechtzeitige Meldungen ersparen allen Beteiligten unnötige Umtriebe.
  • Die Angaben müssen mit der Baubewilligung übereinstimmen, die Formulare vollständig und gut lesbar ausgefüllt sind (alle wichtigen Informationen finden Sie auf der 1. Seite der Baubewilligung).
  • Die Missachtung der Meldepflicht kann bestraft werden (§ 340 Planungs- und Baugesetz).
  • Für die Meldung von Bauzwischenständen sind die offiziellen Meldekarten zu verwenden (www.uster.ch/online-schalter).
  • Die Meldekarten können in gedruckter Form bei der Kanzlei Hochbau, Oberlandstrasse 82, 4. Stock, bezogen werden (kein Versand, nur Abholung).
  • Die Meldekarten sind von der Bauleitung auszufüllen und einzureichen.
  • Alle Meldungen können entweder per E-Mail oder per Post eingereicht werden.
  • Die E-Mailadressen variieren je nach Meldung. Die entsprechende E-Mailadresse findet sich auf der jeweiligen Meldekarte.
  • Die Postadresse für alle Meldungen lautet:
    Stadt Uster
    Hochbau und Vermessung
    Oberlandstrasse 82
    Postfach
    8610 Uster

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