Ersatzwahl eines Mitgliedes der Primarschulpflege Uster für den Rest der Amtsdauer 2018–2022 / Fortsetzung Wahlvorverfahren

10. Juni 2020
Aufgrund des Fristenstillstandes während der Corona-Pandemie wurde die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Ersatzwahl eines Mitgliedes der Primarschulpflege Uster bis am 1. Juli 2020 verlängert.

Frau Andrea Grob, Uster, ist mit Beschluss des Bezirksrates Uster vom 13. Februar 2020 entsprechend ihrem Gesuch per sofort als Mitglied der Primarschulpflege Uster entlassen worden. Es findet eine Er­satzwahl statt.

Nach Art. 8 Abs. 4 Gemeindeordnung kann die Ersatzwahl nach dem Verfahren der stillen Wahl durch­geführt werden, sofern die Voraussetzungen gemäss § 54 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) gegeben sind. Andernfalls findet eine Urnenwahl statt.

Die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen startete am 12. März 2020 und musste aufgrund der Verordnung über den Fristenstillstand bei kantonalen und kommunalen Volksbegehren und Wahlen während der Corona-Pandemie (RRB vom 1. April 2020) per 21. März 2020 unterbrochen werden. Die Notverordnung zum Fristenstillstand endete am 31. Mai 2020. Die Frist zur Einreichung von Wahlvor­schlägen wurde per 1. Juni 2020 fortgesetzt. Somit sind die Wahlvorschläge gestützt auf § 48 lit. b in Verbindung mit § 49 Abs. 1 GPR bis spätestens am Mittwoch, 1. Juli 2020, dem Stadtrat Uster, Bahnhofstrasse 17, Postfach, 8610 Uster, einzureichen. Bereits eingereichte Wahlvorschläge bleiben gültig. Die Wahlvorschläge können bei der Stadtkanzlei Uster eingesehen werden.

Wählbar ist jede gemäss Art. 22 der Kantonsverfassung stimm- und wahlberechtigte Person, die in der Stadt Uster politischen Wohnsitz hat. Auf einem Wahlvorschlag dürfen höchstens so viele wählbare Per­sonen genannt sein, als Stellen zu besetzen sind. Jede Person darf höchstens auf einem der Wahlvor­schläge und dort höchstens einmal genannt sein. Für jede vorgeschlagene Person ist die Angabe von Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort erforderlich. Zudem kann der Rufname und die Parteizugehörigkeit angefügt werden.

Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Stadt Uster unterzeichnet sein. Die Unterzeichnenden haben Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse anzugeben und ihre Un­terschrift hinzuzufügen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Die Unter­zeichnung kann nicht zurückgezogen werden. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen wer­den.

Wenn die Unterzeichnenden eines Wahlvorschlages keine zur Vertretung ermächtigte Person bezeich­nen, gilt die erstunterzeichnende und, wenn diese verhindert ist, die zweitunterzeichnende Person als berechtigt, Vorschläge zurückzuziehen und andere Erklärungen abzugeben.

Formulare für Wahlvorschläge können bei der Stadtkanzlei Uster, Bahnhofstrasse 17, 8610 Uster, bezo­gen werden.

Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte in­nert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet (Fristenlauf beginnend am Tage nach der Veröf­fentlichung), schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG). Die Re­kursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, so­weit möglich, beizulegen.

Uster, 10. Juni 2020
Stadtrat Uster

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Formular Wahlvorschlag (BITTE DOPPELSEITIG AUSDRUCKEN). Sollten Sie nicht über Microsoft Word verfügen, können Sie das Formular auch unter Tel. 044 944 72 04 bestellen. Download 0 Formular Wahlvorschlag (BITTE DOPPELSEITIG AUSDRUCKEN). Sollten Sie nicht über Microsoft Word verfügen, können Sie das Formular auch unter Tel. 044 944 72 04 bestellen.