Nänikon, Stations-/Grabenstrasse, Anpassungen aufgrund Umbau Bahnhof Nänikon-Greifensee
Unter dem Titel des Behindertengerechten Zuganges zur Bahn (BZU) baut die SBB die bestehende Unterführung Stationsstrasse um und passt die Umgebung des Bahnhofes Nänikon-Greifensee daran an.
Durch diese Massnahmen muss die Höhenlage des daran anstossenden öffentlichen Verkehrträgers Graben-/Stationsstrasse angeglichen werden.
Im Zuge dieser Arbeiten sollen der betroffene Strassenabschnitt saniert und einige baulichen Missstände behoben werden. So gilt es auch die Beleuchtung des Fussgängerüberganges beim Bahnhofgebäude den heutigen Normen anzupassen.
Das Planunterlagen des Projektes nach § 16 StrG liegen vom 11. Dezember 2020 bis 11. Januar 2021 in der Stadt Uster, Abteilung Bau (4. OG), Oberlandstrasse 82, 8610 Uster, während der Büroöffnungszeiten zur Einsicht auf.
Mit der Einsprache können alle Mängel des Projektes geltend gemacht werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit als möglich beizulegen.
Die Publikation erscheint auch im Amtsblatt des Kantons Zürich vom Freitag, 11. Dezember 2020.
Zugehörige Objekte
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