Sanierung Wermatswilerstrasse, Öffentliche Planauflage, Mitwirkung der Bevölkerung

17. Januar 2024

Sanierung Wermatswilerstrasse
Öffentliche Planauflage
Mitwirkung der Bevölkerung

Das folgende Projekt wird gemäss § 13 Strassengesetz (StrgG) der Bevölkerung zur Mitwirkung unterbreitet:

- Abschnitt Wagerenstrasse bis Aathalstrasse
- Einführung Tempo 30 und Einbahnregime

Das Projektdossier liegt vom Mittwoch, 17. Januar 2024 während 30 Tagen bei der Stadt Uster, Abteilung Bau, 4. Stock, Oberlandstrasse 82, 8610 Uster, während der Büroöffnungszeiten zur Einsicht auf. 

Einwendungen gegen das Projekt im Sinne der Mitwirkung der Bevölkerung können innerhalb der Auflagefrist schriftlich (keine E-Mails) bei der Stadt Uster, Infrastrukturmanagement, Oberlandstrasse 82, Postfach, 8610 Uster, erhoben werden. 

Die Publikation erscheint auch im Amtsblatt des Kantons Zürich vom Mittwoch, 
17. Januar 2024. 

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