Bis Ende März ist Zeit fürs Ausfüllen der Steuererklärung

31. Januar 2020
Die Steuererklärungsformulare sind wieder in die Briefkästen gelangt. Frist für die Abgabe der ausgefüllten Papiere – analog oder digital – ist der 31. März 2020. Auch eine Fristverlängerung ist bis dahin zu beantragen.

Die Fristverlängerung kann mittels eines einfachen Online-Tools ganz einfach online beantragt werden. Im Eingabefeld ist einzig die gültige Identifikationsnummer im Format 756…. einzugeben, die sogleich mit der Einwohnderdatenbank abgeglichen und bei der die gewünschte Verlängerung automatisch eingetragen wird.

Abbildung Steuererklärung 2019