Erneuerungswahl des Gemeinderates Uster für die Amtsdauer 2022–2026 / Wahlanordnung

20. Oktober 2021
Die Erneuerungswahl des Gemeinderates findet am 27. März 2022 statt. Die Wahlvorschläge sind bis spätestens am 29. November 2021 dem Stadtrat Uster einzureichen.

Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 11. Mai 2021 den Termin für die Erneuerungswahl des Gemeinderates (36 Mitglieder) für die Amtsdauer 2022–2026 auf Sonntag, 27. März 2022, festgesetzt. Gemäss Art. 7 der Gemeindeordnung (GO) sind die Mitglieder des Gemeinderates an der Urne zu wählen. Gemäss Art. 8 Abs. 1 GO in Verbindung mit § 111 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) erfolgt die Wahl im Verhältniswahlverfahren unter Anwendung der Bestimmungen über die Wahl des Kantonsrates.

Die Wahlvorschläge sind bis spätestens Montag, 29. November 2021, dem Stadtrat Uster, Bahnhofstrasse 17, Postfach, 8610 Uster, einzureichen. Die Wahlvorschläge können bei der Stadtkanzlei Uster eingesehen werden.

Wählbar ist jede gemäss Art. 22 der Kantonsverfassung stimm- und wahlberechtigte Person, die in der Stadt Uster politischen Wohnsitz hat. Auf einem Wahlvorschlag dürfen höchstens so viele wählbare Personen genannt sein, als Stellen zu besetzen sind. Eine Person darf nur auf einem Wahlvorschlag und dort höchstens zweimal genannt sein. Für jede vorgeschlagene Person ist die Angabe von Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort erforderlich. Zudem kann der Rufname, ein Hinweis, ob die vorgeschlagene Person dem Organ schon bisher angehört hat, sowie die Parteizugehörigkeit angefügt werden. Die vorgeschlagene Person muss schriftlich bestätigen, die Kandidatur anzunehmen.

Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 30 Stimmberechtigten der Stadt Uster unterschrieben sein. Die Unterzeichnenden haben Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse anzugeben und ihre Unterschrift hinzuzufügen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Die Unterzeichnung kann nicht zurückgezogen werden.

Jeder Wahlvorschlag muss eine Bezeichnung tragen, die nicht irreführend sein darf und die sich von der Bezeichnung der anderen Vorschläge hinreichend unterscheidet. Geht der Wahlvorschlag von einer politischen Partei oder einer andern gesellschaftlichen Gruppierung aus, so wird er in dieser Gruppierung in einem demokratischen Verfahren festgelegt.

Wenn die Unterzeichnenden eines Wahlvorschlages keine zur Vertretung ermächtigte Person bezeichnen, gilt die erstunterzeichnende und, wenn diese verhindert ist, die zweitunterzeichnende Person als berechtigt, Vorschläge zurückzuziehen und andere Erklärungen abzugeben.

Formulare für Wahlvorschläge und Kandidaturannahmeerklärungen können bei der Stadtkanzlei Uster, Bahnhofstrasse 17, 8610 Uster, bezogen werden.

Listen, die in der laufenden Amtsdauer im Rat vertreten sind, erhalten Listennummern in der Reihenfolge ihrer Stärke im Rat. Bei gleicher Sitzzahl entscheidet die alphabetische Reihenfolge der Listenbezeichnungen. Allfälligen weiteren Listen wird unter Aufsicht der Stadtpräsidentin durch Losentscheid eine Listennummer zugewiesen. Listenverbindungen sind ausgeschlossen. Die Stadtkanzlei veröffentlicht die Listen im Anzeiger von Uster unter Angabe der Listennummern.

Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet (Fristenlauf beginnend am Tage nach der Veröffentlichung), schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Uster, 20. Oktober 2021
Stadtrat Uster

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Formular Wahlvorschlag (BITTE DOPPELSEITIG AUSDRUCKEN). Sollten Sie nicht über Microsoft Word verfügen, können Sie das Formular auch unter Tel. 044 944 72 04 bestellen. Download 0 Formular Wahlvorschlag (BITTE DOPPELSEITIG AUSDRUCKEN). Sollten Sie nicht über Microsoft Word verfügen, können Sie das Formular auch unter Tel. 044 944 72 04 bestellen.
Formular Kandidaturannahme-Erklärung. Sollten Sie nicht über Microsoft Word verfügen, können Sie das Formular auch unter Tel. 044 944 72 04 bestellen. Download 1 Formular Kandidaturannahme-Erklärung. Sollten Sie nicht über Microsoft Word verfügen, können Sie das Formular auch unter Tel. 044 944 72 04 bestellen.