Pündtstrasse - Sanierung

30. April 2021

Das folgende Projekt wird gemäss § 16 Strassengesetz öffentlich aufgelegt:

Pündtstrasse - Sanierung
zwischen Zeltweg und Eichstrasse sowie Flurweg B4949

Das Projekt ist, soweit möglich, vor Ort ausgesteckt.

Das Projektdossier liegt vom 30. April 2021 während 30 Tagen bei der Stadt Uster, Abteilung Bau, 4. Stock, Oberlandstrasse 82, 8610 Uster, während der Büroöffnungszeiten zur Einsicht auf. Gegen das Projekt kann innerhalb der Auflagefrist schriftlich bei folgender Stelle Einsprache erhoben werden: Stadt Uster, Abteilung Bau, Oberlandstrasse 82, Postfach, 8610 Uster.

Mit der Einsprache können alle Mängel des Projektes geltend gemacht werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit als möglich beizulegen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG).

Die Publikation erscheint auch im Amtsblatt des Kantons Zürich am Freitag, 30. April 2021.

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