Attraktives Stadtzentrum

Die Weiterentwicklung des Zentrums ist nicht nur für die Wohnstadt, sondern auch die Regionalstadt und den Standort als Arbeitsplatz von zentraler Bedeutung. Heute nimmt der Verkehr im Zentrum viel Platz ein. Der Wunsch nach einem belebten Begegnungsort, der Zufussgehenden eine höhere Priorität gibt, wird seit vielen Jahren geäussert. Das Stadtzentrum soll für alle da sein. Im Zentrum soll ein Ort entstehen zum Verweilen, Flanieren, Treffen oder Unterhalten. Wichtig für die Atmosphäre und das Stadtklima sind mehr Grünflächen.

Gerichtstrasse ums Illuster heute
Die Gerichtsstrasse rund um das Illuster.

Das Projekt «attraktives Stadtzentrum» ist ein Schlüsselprojekt aus dem Stadtentwicklungskonzept STEK, das der Stadtrat unmittelbar nach Fertigstellung des STEK ausgelöst hat. Die Ziele des Projekts sind mehr Besucherinnen und Besucher, die sich zudem länger im Zentrum aufhalten sollen, die Nutzungsmöglichkeiten des Strassenraumes durch das Gewerbe zu erhöhen und das Stadtklima zu verbessern.

Aktionswochen "S'ZENTRUM ZUM SII"

Unter dem Namen «S’ZENTRUM ZUM SII» organisierte die Stadt Uster zwei Aktionswochen im Juni 2023. Grund dafür ist die Umsetzung des Postulats 644/2021 "Autofreies Stadtzentrum im Sommer 2021", in dem die Prüfung einer temporären Fussgängerzone gefordert wird.

Die zwei Wochen haben gezeigt, dass eine Fussgängerzone verkehrlich machbar ist. Vor Ort kamen viele positive Rückmeldungen zur spür- und erlebbaren Verkehrsberuhigung. Insbesondere Kinder und Jugendliche haben die Angebote auf dem Jelmoli-Parkplatz genutzt. Mit den fantasievollen Holzfiguren, den temporären Sitzgelegenheiten und der Plauderbank wurde das Zentrum zu einem Identifikationspunkt.

Die Aktionswochen haben aber auch gezeigt, dass es mit einer verkehrlichen Entlastung alleine nicht getan ist. Das sonnige Wetter hat dazu geführt, dass es im Zentrum sehr heiss war. Für die definitive Einführung der Fussgängerzone sind mehr Schatten durch Bäume zentral für eine höhere Aufenthaltsqualität.

In der Fotogalerie sind die schönsten Eindrücke vom «S’Zentrzum zum Sii» einsehbar.

Fussgängerzone Webernstrasse und Gerichtstrasse

Die geplante Fussgängerzone erstreckt sich über die Webernstrasse und Gerichtsstrasse im Abschnitt Amtsstrasse bis Poststrasse. Der bestehende Strassenraum in der Fussgängerzone wird grosszügig mit versickerungsfähigen und begehbaren Vegetationsflächen entsiegelt. Herzstück des neuen Zentrums ist ein Stadtgarten mit einer gedeckten Bühne als offener Pavillon an der Kreuzung Webernstrasse – Gerichtsstrasse. Der Pavillon kann für kleine Darbietungen im Zentrum oder als witterungsgeschützte Sitzmöglichkeit genutzt werden. Der Stadtgarten bietet mit Bäumen und Stauden einen beschatteten Aufenthaltsort mit gewundenen Wegen und Bänken und kann für die Aussenbestuhlung eines Strassencafés genutzt werden.

Visualisierung Fussgängerzone in der Webernstrasse mit Stadtgarten
Visualisierung Fussgängerzone in der Webernstrasse mit Stadtgarten

Die entsiegelten Flächen entlang der Gerichtsstrasse und nördlichen Webernstrasse werden mit Baumpflanzungen ergänzt und tragen zur Hitzeminderung im Zentrum bei. Die Flächen sind frei bespielbar und können nach Bedarf die EG-Nutzung in den Strassenraum erweitern, Sitz- und Spielgelegenheiten unterbringen oder Raum für Veloabstellplätze und Marktstände bieten.

Visualisierung Fussgängerzone in der Gerichtsstrasse
Visualisierung Fussgängerzone in der Gerichtsstrasse

In einer Fussgängerzone geniessen Fussgängerinnen und Fussgänger Vorrang, was ihnen einen entspannten Aufenthalt im Zentrum ermöglicht. Die neue Zone ist so konzipiert, dass alle Zufahrten zu Tiefgaragen im Zentrum sind weiterhin zugänglich sind. Die Anlieferung und die begrenzte Zufahrt für Anwohnende innerhalb der Fussgängerzone werden über Ausnahmeregelungen ermöglicht, jedoch auf ein Minimum reduziert.

Konzeptplan zur Signalisation des Verkehrs
Konzeptplan zur Signalisation des Verkehrs

Das Projekt ist so konzipiert, dass es möglichst kurzfristig mit den heutigen Voraussetzungen umgesetzt werden kann. Wichtig sind die Weiterentwicklungsmöglichkeiten, die auf die Überbauung Gerichtsplatzareal, die Unterführung Winterthurerstrasse und das Kulturzentrum auf dem Zeughausareal abzustimmen sind.

Was ist der aktuelle Stand? (Sommer 2023)

Das Vorprojekt ist abgeschlossen. Ab dem 7. Juni 2023 wurde das Projektdossier während 30 Tagen nach § 13 des Strassengesetzes öffentlich aufgelegt. Anwohnerinnen und Anwohner, Eigentümerinnen und Eigentümer und die gesamte Bevölkerung haben dabei die Möglichkeit, Einwendungen zum Projekt einzureichen. 

Nach der öffentlichen Planauflage wird das Vorprojekt überarbeitet und anschliessend an den Gemeinderat überwiesen. Dieser wird über den Projektierungs- und Baukredit entscheiden können.

Projektablauf
Projektablauf
Aktuelle Luftaufnahme
Luftaufnahme im Frühling 2023

 

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