Aufhebung Flurweg, Stadionweg, öffentliche Auflage
Der Stadtrat Uster hat mit Beschluss Nr. 233 vom 26. Juni 2018 gestützt auf § 115 des kantonalen Landwirtschaftsgesetzes (LG) vom 2. September 1979 entschieden:
Der Flurweg Nr. B24, Kat.-Nr. B6658, Stadionweg, wird als Flurweg aufgehoben. Der Weg als solcher wird aufgelöst und vom Anstösser am Weg ins Eigentum übernommen.
Der Beschluss kann während der Rekursfrist wie folgt eingesehen werden:
Stadt Uster, Abteilung Bau, Hochbau und Vermessung (4. Stock), Oberlandstrasse 78, 8610 Uster
MO–DO: 08.00–11.30 Uhr/13.30–16.30 Uhr
FR: 08.00–14.00 Uhr (durchgehend)
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung im Amtsblatt des Kantons Zürich an gerechnet, beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.
Die Publikation erscheint auch im Amtsblatt des Kantons Zürich vom Freitag, 10. August 2018.
Stadt Uster, Bau
bau@uster.ch
Zugehörige Objekte
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