Strafanzeige gegen ein Mitglied des Stadrates

21. März 2018
Der Stadtrat von Uster hat im Herbst 2017 gegen ein Mitglied der Stadtregierung eine Strafanzeige wegen des Verdachts der Amtsgeheimnisverletzung eingereicht.
Im letzten Herbst 2017 erhielt der Stadtrat Kenntnis davon, dass vertrauliche Akten durch ein Mitglied des Stadtrates an Drittpersonen weitergegeben worden sein sollen. Der Stadtrat entschied sich aufgrund dieser Information dazu, eine Strafanzeige wegen des Verdachts der Amtsgeheimnisverletzung bei der Staatsanwaltschaft einzureichen. Diese Strafanzeige wurde vom Gesamtstadtrat verabschiedet und mit Schreiben vom 27. Oktober 2017 eingereicht. Des Weiteren hat der Stadtrat keine Schritte unternommen und die Strafanzeige hat namentlich keinen Einfluss auf die weitere Arbeit der städtischen Exekutive. Für weitere Informationen verweist der Stadtrat auf die fallführende Staatsanwaltschaft See/Oberland in Uster.