Coronavirus: Aktuelle Informationen für Uster – Stand per 19. April 2021

18. April 2021
Der Bundesrat hat am 14. April 2021 weitere Pandemie-Massnahmen mit Wirkung ab Montag, 19. April 2021, gelockert. Private Veranstaltungen und Menschenansammlungen bleiben weiter eingeschränkt. Restaurants können ihre Aussenbereiche öffnen.

Lage aufgrund der Beschlüsse des Bundesrates, gültig ab 19. April 2021

Speziell in Uster

Hallenbad

Das Hallenbad Uster ist für Kinder und Jugendliche von 10–20 Jahren und zum Teil auch für die Allgemeinheit zum Schwimmen geöffnet. Die Besucherzahl ist jeweils beschränkt. Details, insbesondere die neuen, aktuellen Öffnungszeiten, finden Sie auf der Seite des Hallenbads.

Stadt- und Regionalbibliothek

Die Bibliothek ist für Ausleihen und Rückgaben von Medien geöffnet. Veranstaltungen mit wenig Publikum sind wieder erlaubt. Beachten Sie bitte für Einzelheiten die Seiten der Stadtbibliothek.

Aktuelle Situation

Befolgen Sie die geltenden Hygiene- und Verhaltensregeln. Gegenüber anderen Personen soll ein Abstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten werden. Zudem gilt eine Maskentragpflicht gemäss der Seite des BAG auch in Innenräumen und Fahrzeugen, wenn mehr als eine Person anwesend ist.

Private Treffen drinnen sind mit maximal 10 Personen möglich, draussen mit maximal 15 Personen. Draussen muss entweder eine Maske getragen oder der erforderliche Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden.

In Innenräumen gelten grundsätzlich Masken- und Abstandspflicht. Ausnahmen sind möglich, etwa beim Ausdauertraining in Fitnesszentren, wo aber auf einen zusätzlichen Abstand geachtet werden muss .

Der Bundesrat verpflichtet die Arbeitgeber dazu, Home-Office überall dort anzuordnen, wo dies aufgrund der Art der Aktivität möglich und mit verhältnismässigem Aufwand umsetzbar ist. Fragen zur Homeoffice-Pflicht können Arbeitnehmer und Arbeitgeber per E-Mail (corona@vd.zh.ch) an das Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Zürich richten.

Impfung

Das regionale Covid-19-Impfzentrum des Spitals Uster in der Dreifachturnhalle auf dem Buchholz-Areal hat seinen Betrieb am 7. April 2021 aufgenommen. Aktuelle Informationen finden Sie auf der Spezialseite zum Thema Impfung.

Schnelltests

Seit 15. März 2021 übernimmt der Bund alle Kosten für Schnelltests. Somit können Sie sich mit diesen Tests gratis testen lassen, auch wenn Sie keine Symptome des Coronavirus haben. Das Spital Uster bietet Schnelltests mit vorheriger Anmeldung an. Die Anzahl verfügbarer Termine ist beschränkt. Mehr Informationen auf dieser Webseite des Spitals, sie enthält auch Links zu den Terminbuchungen.

In Apotheken in Uster sind leider mangels geeigneter Räumlichkeiten und Personal keine solche Tests möglich. Die Website des Apothekerverbands des Kantons Zürich informiert mit einem Lageplan, welche Apotheken im Kanton Schnelltests anbieten.

Geschäfte, Gastronomie und Veranstaltungen

Die Anzahl der Kundinnen und Kunden in Läden ist beschränkt. Sämtliche Einkaufsläden können öffnen und ihre Dienstleistungen ohne zeitliche Einschränkungen anbieten.

Restaurants und Bars können ihre Aussenbereiche zwischen 6 und 23 Uhr öffnen.

Innenbereiche von Freizeit-, Sport- und Kultureinrichtungen können öffnen.

Öffentliche Veranstaltungen sind generell mit maximal 15 Personen möglich. Mit Publikum drinnen sind maximal 50 Personen möglich, bzw. 1/3 der Kapazität. Im Freien können maximal 100 Personen teilnehmen, bzw. 1/3 der Kapazität.

Situation für Unternehmen

Die Stadt Uster kann bis Ende September 2021 Unterstützungsleistungen aus den Mitteln, die 2020 gesprochen wurden, an Kleinstbetriebe ausrichten. Das Formular für das Gesuch kann hier heruntergeladen werden.

Informationen zum Härtefallprogramm des Kantons Zürich finden Sie auf der Webseite des Kantons.

Sportanlagen

Die Aussensportanlagen in Uster sind geöffnet. Die Sporthallen und das Hallenbad Buchholz sind beschränkt wieder verfügbar. Möglich sind Wettkämpfe im Amateursport mit maximal 15 Personen. Für die Anlagen besteht ein Schutzkonzept.

Das Hallenbad ist für Kinder und Jugendliche zwischen dem 10. und 20. Geburtstag an bestimmten Tagen geöffnet, zusätzlich steht es für das Schwimmen allgemein mit Einschränkungen zur Verfügung. Einzelheiten dazu finden Sie auf der Seite des Hallenbads

Die frei zugänglichen Aussensportanlagen sind für individuell Sporttreibende zugänglich.

Schulen

In Schulen ab der Sekundarstufe II (Gymnasien, Berufsschulen) gilt generelle Maskenpflicht. Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat diese Maskenpflicht per 25. Januar 2021 auf die Schülerinnen und Schüler ab der 4. Klasse der Primarstufe ausgedehnt. Sie müssen auf dem Schulareal, in den Schulgebäuden und im Unterricht eine Maske tragen.

Einreise aus dem Ausland

Auf der Webseite des Bundesamtes für Gesundheit ist die jeweils aktuelle Liste der Staaten oder Gebiete zu finden, wo erhöhtes Ansteckungsrisiko besteht. Wer aus einem dieser Länder oder Gebiete in die Schweiz zurückkehrt, muss bei der Einreise einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden ist, und für 10 Tage in Quarantäne.

Wer mit dem Flugzeug in die Schweiz einreist, muss unabhängig vom Herkunftsland bei der Einreise in die Schweiz einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden ist.

Laden Sie die SwissCovid App auf Ihr Mobiltelefon, um das «Contact tracing» effizient zu unterstützen.

Ältere Menschen und Risikogruppen, Schwangere

Das Coronavirus kann für ältere Menschen, schwangere Frauen und Erwachsene mit gewissen Vorerkrankungen gefährlich sein. Sie erhalten auf der Seite des BAG mehr Informationen.

Haben Sie Fragen oder brauchen Sie Unterstützung im Alltag, zum Beispiel für den Einkauf, für die Fahrt zum Arzt oder einen Gesprächspartner? Dann wenden Sie sich an Silvia Angst von der Fachstelle Alter der Stadt Uster, Telefon 044 944 74 59. Sie beantwortet gerne Ihre Fragen und hilft Ihnen bei der Suche nach einer guten Lösung.

Heime Uster

Für die Heime Uster finden Sie aktuelle Informationen zur geltenden Besuchsregelung auf der Website der Heime Uster.

Anlaufstellen bei Sorgen und Problemen

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Links von Einrichtungen, die Sie im Fall von persönlichen Fragestellungen unterstützen können.

Auskünfte

Zur Coronavirus-Situation stehen diese Auskunftsstellen zur Verfügung:

  • Für medizinische Fragen rund um das Corona-Virus: Ärztefon 0800 33 66 55
  • Allgemeine Fragen: Bundesamt für Gesundheit 058 463 00 00
    (06–23 Uhr)
  • Allgemeine Fragen: Kantonale Coronavirus-Hotline 0800 044 117
    (Mo–Fr: 8–20 Uhr; Sa/So: 9–16 Uhr)
  • Fragen bezüglich Uster: Hauptnummer der Stadtverwaltung 044 944 71 11
    (übliche Öffnungszeiten

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Offizielle Informationen und barrierefreie Inhalte

Bundesamt für Gesundheit BAG
Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich

#Stadtfüralle
Informationen in leichter Sprache und Informationen in Gebärdensprache finden sich auf der Seite des BAG.

Diese Seite wird von der Stadt Uster laufend ergänzt und aktualisiert. Die verbindlichen gültigen Verordnungen können auf den Seiten des BAG und der Gesundheitsdirektion nachgeschlagen werden.

Letzte Aktualisierung: 19. April 2021

Übersicht Lockerungen per 19. April 2021

Zugehörige Objekte

Name
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