Kommunale Nutzungsplanung, Teilrevision Bau- und Zonenordnung (BZO) zum kommunalen Mehrwertausgleich, öffentliche Auflage

4. Dezember 2020

Der Stadtrat hat am 17. November 2020 beschlossen:

Die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) zum kommunalen Mehrwertausgleich im Sinne von § 7 Abs. 2 Planungs- und Baugesetz (PBG) wird zur öffentlichen Auflage verabschiedet.

Die öffentliche Auflage und Anhörung dauert 60 Tage. Sie beginnt am 4. Dezember 2020 und endet am 2. Februar 2021. Während dieser Zeit können die entsprechenden Unterlagen in der Stadt Uster, Abteilung Bau (Stadthaus West, 4. OG), Oberlandstrasse 82, 8610 Uster, während der Büroöffnungszeiten eingesehen werden.

Während der Auflagefrist kann jedermann zu dieser Vorlage Einwendungen erheben. Die Einwendungen haben einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Sie sind schriftlich an die Stadt Uster, Stadtraum und Natur, Oberlandstrasse 82, Postfach, 8610 Uster, einzureichen.

Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Festsetzung entschieden. Hernach stehen die Bestimmungen und die Stellungnahme zu den nicht berücksichtigten Einwendungen zur Einsichtnahme offen.

Die Publikation erscheint auch im Amtsblatt des Kantons Zürich vom Freitag, 4. Dezember 2020.

Stadt Uster, Bau
bau@uster.ch

Zugehörige Objekte

Name
Uster_Teilrev_BZO_Mehrwertausgleich_Bericht_nach_Art_47_RPV_1_VP.pdf Download 0 Uster_Teilrev_BZO_Mehrwertausgleich_Bericht_nach_Art_47_RPV_1_VP.pdf
Uster_Teilrev_BZO_Mehrwertausgleich_Bestimmungen_1_VP.pdf Download 1 Uster_Teilrev_BZO_Mehrwertausgleich_Bestimmungen_1_VP.pdf
Uster_Teilrev_BZO_Mehrwertausgleich_Stadtratsbeschluss.pdf Download 2 Uster_Teilrev_BZO_Mehrwertausgleich_Stadtratsbeschluss.pdf