Winterdienstanweisung der Stadt Uster

Auftrag des Strasseninspektorats ist es, auch im Winter Strassen, Plätze und Wege usw. mit den geeigneten Mitteln möglichst gefahrlos begehbar und befahrbar zu halten.

Der Winterdienst umfasst den Schneebruch und die Glatteisbekämpfung auf allen Strassen und Fusswegen in bewohnten Gebieten, sofern deren Notwendigkeit ausgewiesen ist und der Zustand eine rationelle Arbeitsweise erlaubt. Die öffentlichen Parkplätze sind in den Winterdienst einbezogen.

Aus Gründen der Sicherheit des Fuss- und Fahrzeugverkehrs müssen die Hauptstrassen, Sammelstrassen, Strassen mit Busverkehr und Quartierstrassen mit Steilstrecken (über 6 Prozent Längsgefälle) schwarz geräumt, d.h. gesalzen werden.

Auch ausserhalb bewohnter Gebiete wird der Winterdienst ausgeführt, sofern ein öffentliches Interesse besteht (Zufahrt Trafostationen, Reservoirs usw.). Der Winterdienst auf den privaten Strassen und Wegen wird freiwillig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht übernommen. Jegliche Haftpflicht, die sich aus dem Winterdienst auf privaten Strassen ableiten lässt, wird abgelehnt und den Eigentümern überbunden.

Eine Betriebsbereitschaft für alle städtischen und privaten Strassen rund um die Uhr kann mit den vorhandenen personellen und technischen Mitteln nicht gewährleistet werden. In der Schweiz ist eine 24-stündige Betriebsbereitschaft nur auf dem Nationalstrassennetz gesetzlich vorgeschrieben.

Salz umweltgerecht streuen: So viel wie nötig - so wenig wie möglich

Informationen

Datum
1. November 2013
Herausgeber/-in
Stadt Uster
Autor/-in
Abteilung Bau

Dokumente

Name
Winterdienstanweisung.pdf (PDF, 483.23 kB) Download 0 Winterdienstanweisung.pdf

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