Resultate der Gemeindeabstimmung vom 9. Februar 2020
Zahl der Stimmberechtigten: |
21'934 |
- Genehmigung eines Rahmenkredits in der Höhe von 5 Mio. Franken für die Planung und den Ausbau von sicheren und attraktiven Velorouten sowie notwendiger ergänzender Veloinfrastruktur
Eingegangene Stimmzettel |
10'580 |
Abzüglich ungültig eingelegte Stimmzettel |
70 |
Gültig eingelegte Stimmzettel |
10'510 |
Abzüglich leere Stimmzettel |
67 |
Abzüglich ungültige Stimmzettel |
1 |
Gültige Stimmzettel |
10'442 |
Ja-Stimmen |
6'651 |
Nein-Stimmen |
3'791 |
Total = Gültige Stimmzettel |
10'442 |
Die Vorlage ist angenommen. |
|
Stimmbeteiligung: |
48.24 % |
- Genehmigung eines Baukredits in der Höhe von brutto 3,173 Mio. Franken inkl. MwSt. (Kostenvoranschlag ± 5 %) für das neue Kunstrasen- und Naturrasenfeld sowie den Ersatz des Kunstrasenteppichs beim bestehenden Kunstrasen auf der Sportanlage Buchholz
Eingegangene Stimmzettel |
10'454 |
Abzüglich ungültig eingelegte Stimmzettel |
68 |
Gültig eingelegte Stimmzettel |
10'386 |
Abzüglich leere Stimmzettel |
179 |
Abzüglich ungültige Stimmzettel |
1 |
Gültige Stimmzettel |
10'206 |
Ja-Stimmen |
5'952 |
Nein-Stimmen |
4'254 |
Total = Gültige Stimmzettel |
10'206 |
Die Vorlage ist angenommen. |
|
Stimmbeteiligung: |
47.66 % |
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Abstimmungen kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet (Fristenlauf beginnend am Tage nach der Veröffentlichung), schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG).
Im Übrigen kann gegen die Abstimmungen innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet (Fristenlauf beginnend am Tage nach der Veröffentlichung), schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG).
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Uster, 12. Februar 2020
Wahlbüro Uster
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