Betriebsparkkarte Blaue Zone, Gebührenerhöhung per 01.04.2020; Parkierungsverordnung (PaVO) der Stadt Uster, Anhang 2, Abteilung Sicherheit

12. Februar 2020
Mit Beschluss vom 28. Januar 2020 hat der Stadtrat die Gebührenerhöhung der «Betriebsparkkarte Blaue Zone» von Fr. 50.00 (Fr. 600.00/Jahr) auf neu Fr. 70.00 (Fr. 840.00/Jahr) pro Monat genehmigt. Unter Vorbehalt der Rechtskraft treten die Änderungen im Anhang 2 der Parkierungsverordnung (PaVO) der Stadt Uster, Abteilung Sicherheit, auf den 1. April 2020 in Kraft.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Statthalteramt des Bezirks Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag sowie dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.

Der Beschluss des Stadtrats und die Parkierungsverordnung der Stadt Uster liegen während der Rekursfrist bei der Stadtverwaltung Uster, Sekretariat Sicherheit, Bahnhofstrasse 17, 8610 Uster, Tel. 044 944 72 91, zur Einsicht auf.

Zugehörige Objekte

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Parkierungsverordnung_Stadt_Uster_ab_01.04.2020.pdf Download 0 Parkierungsverordnung_Stadt_Uster_ab_01.04.2020.pdf
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