Festlegung des Gewässerraumes am Riedikerbach, öffentliche Planauflage

14. Dezember 2022

Festlegung des Gewässerraumes am Riedikerbach

Öffentliche Planauflage nach § 15 g ABs. 1 der Hochwasserchutzverordnung (HWSchV)

Die Gefahrenkarte für die Region Greifensee aus dem Jahr 2011 weist im Bereich des Siedlungsgebietes Riedikon verschiedene Überflutungsflächen mit geringer und mittlerer Gefährdung auf. Gemäss §13 Abs. 2 des Wasserwirtschaftsgesetzes (WWG) des Kantons Zürich vom 2. Juni 1991 ist die Stadt Uster für den Unterhalt und die Hochwassersicherheit am Riedikerbach zuständig. 

Der Riedikerbach, zwischen der Einmündung des Klusbaches und der Einmündung in den Greifensee, wird in drei Etappen unterteilt:

- Etappe 1: Abschnitt Einmündung Klusbach bis Schulwegbrücke
- Etappe 2: Abschnitt Schulwegbrücke bis unterstromseitig des Zollingerwehrs
- Etappe 3: Zollingerwehr bis Einmündung in den Greifensee

Gestützt auf § 15 g Abs. 1 HWSchV wird ab 14. Dezember 2022 während 60 Tagen das Dossier zur Festlegung des Gewässerraums am Riedikerbach in der Stadt Uster öffentlich aufgelegt. Die Projektunterlagen liegen über die ganze Frist während den Büroöffnungszeiten im Stadthaus West, Abteilung Bau (4. OG), Oberlandstrasse 82, 8610 Uster öffentlich zur Einsicht auf. 

Gemäss § 15 g Abs. 1 HWSchV kann während der öffentlichen Auflage jedermann Einwendungen gegen den Entwurf zur Festlegung des Gewässerraums erheben. Einwendungen gegen die Festlegung des Gewässerraums sind mit schriftlicher Begründung im Doppel der Stadt Uster einzureichen.

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