Ersatzlose Aufhebung von kantonalen Verkehrsbaulinien, Kernzone Kirchuster, Öffentliche Auflage

16. November 2022

Ersatzlose Aufhebung von kantonalen Verkehrsbaulinien
Kernzone Kirchuster

Die Volkswirtschaftsdirektion hat mit Verfügung Nr. 8519 vom 22. August 2022 entlang der Zürichstrasse (Route 340) sowie Zentral- bzw. Talackerstrasse (Route 339) in der Kernzone Kirchuster die Baulinien gemäss RRB Nr. 1592/1937, RRB Nr. 2116/1941 und RRB Nr. 2554/1955 ersatzlos aufgehoben.

Die Pläne liegen vom 16. November 2022 bis 15. Dezember 2022 bei der Stadt Uster, Abteilung Bau, Stadthaus West, 4. Stock, Oberlandstrasse 82, 8610 Uster zur Einsichtnahme auf. Sie finden die Dokumente ausserdem unten auf dieser Seite.

Innerhalb der genannten Auflagefrist von 30 Tagen können betroffene Grundeigentümer oder sonst wie in ihren schutzwürdigen lnteressen berührte Personen, Gemeinden sowie andere Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts gegen die Verkehrsbaulinienvorlage beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erheben, wobei die Rekursschrift einen Antrag und dessen Begründung enthalten muss.

Auskunft erteilt das Amt für Mobilität, Frau Ilaria Ghezzi, 043 259 31 45.

 

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