Coronavirus: Aktuelle Informationen für Uster – Stand per 29. März 2021

22. März 2021
Der Bundesrat hat am 24. Februar 2021 einzelne Pandemie-Massnahmen mit Wirkung ab Montag, 01. März 2021, gelockert. Läden können wieder öffnen, private Veranstaltungen und Menschenansammlungen bleiben weiter eingeschränkt. Restaurants bleiben geschlossen. Der aktuelle Überblick per 29. März 2021 mit dem Hinweis, dass im Spital Uster Schnelltests auf Voranmeldung und mit beschränkten Kapazitäten möglich sind.

Der Bundesrat führt seine Strategie einer vorsichtigen, schrittweisen Öffnung fort. Am 14. April hat er vereinzelte Öffnungsschritte beschlossen, die ab Montag, 19. April 2021 gelten. Entsprechend wird diese Seite rechtzeitig aktualisiert werden.

Lage aufgrund der Beschlüsse des Bundesrates, gültig ab 22. März 2021

Speziell in Uster

Hallenbad

Das Hallenbad Uster ist für Kinder und Jugendliche von 10–20 Jahren am Mittwochnachmittag und am Wochenende geöffnet. Details finden Sie auf der Seite des Hallenbads. Für die breite Öffentlichkeit steht das Hallenbad nicht zur Verfügung.

Stadt- und Regionalbibliothek

Die Bibliothek ist für Ausleihen und Rückgaben von Medien geöffnet. Sie kann auch als Aufenthaltsort genutzt werden, einzig die Kaffeemaschine bleibt ausgeschaltet. Beachten Sie dazu auch die Seiten der Stadtbibliothek.

Aktuelle Situation

Befolgen Sie die geltenden Hygiene- und Verhaltensregeln. Gegenüber anderen Personen soll ein Abstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten werden. Zudem gilt eine Maskentragpflicht gemäss der Seite des BAG auch in Innenräumen und Fahrzeugen, wenn mehr als eine Person anwesend ist.

Treffen von maximal 15 Personen im öffentlichen Raum sind erlaubt. Private Treffen drinnen sind mit maximal 10 Personen möglich.

Der Bundesrat verpflichtet die Arbeitgeber dazu, Home-Office überall dort anzuordnen, wo dies aufgrund der Art der Aktivität möglich und mit verhältnismässigem Aufwand umsetzbar ist. Fragen zur Homeoffice-Pflicht können Arbeitnehmer und Arbeitgeber per E-Mail (corona@vd.zh.ch) an das Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Zürich richten.

Impfung

Das regionale Covid-19-Impfzentrum des Spitals Uster in der Dreifachturnhalle auf dem Buchholz-Areal hat seinen Betrieb am 7. April 2021 aufgenommen. Aktuelle Informationen finden Sie auf der Spezialseite zum Thema Impfung.

Schnelltests

Seit 15. März 2021 übernimmt der Bund neu alle Kosten für Schnelltests. Somit können Sie sich mit diesen Tests gratis testen lassen, auch wenn Sie keine Symptome des Coronavirus haben. Das Spital Uster bietet Schnelltests nur mit vorheriger Anmeldung an. Die Anzahl verfügbarer Termine ist beschränkt. Mehr Informationen auf dieser Webseite des Spitals, sie enthält auch Links zu den Terminbuchungen.

In Apotheken in Uster sind leider mangels geeigneter Räumlichkeiten und Personal keine solche Tests möglich. Die Website des Apothekerverbands des Kantons Zürich informiert mit einem Lageplan, welche Apotheken im Kanton Schnelltests anbieten.

Geschäfte, Gastronomie und Veranstaltungen

Läden sind ab 1. März 2020 wieder offen. Die Anzahl der Kundinnen und Kunden ist allerdings beschränkt. Sämtliche Einkaufsläden und Dienstleistungen können ohne zeitliche Einschränkungen angeboten werden.

Restaurants  bleiben geschlossen. Lieferdienste für Mahlzeiten und Take-away-Angebote dürfen abends gemäss kantonaler Festlegung bis 22 Uhr geöffnet bleiben.

Innenbereiche von Freizeit-, Sport- und Kultureinrichtungen bleiben geschlossen.

Öffentliche Veranstaltungen sind verboten, ausgenommen sind Gottesdienste (max. 50 Personen) und Beerdigungen im privaten Kreis sowie Versammlungen von Legislativen und politische Kundgebungen.

Situation für Unternehmen

Die Stadt Uster kann bis Ende September 2021 Unterstützungsleistungen aus den Mitteln, die 2020 gesprochen wurden, an Kleinstbetriebe ausrichten. Das Formular für das Gesuch kann hier heruntergeladen werden.

Über die Weiterführung der Nothilfe von Kanton und Gemeinden für Kleinunternehmen und Selbstständigerwerbende muss neu entschieden werden. Der Bundesrat hat mit seinen Entscheiden vom 13. Januar 2021 vorgespurt und beabsichtigt, die Unterstützung über das Härtefallprogramm auszubauen. Der Regierungsrat des Kantons Zürich begrüsst den vom Bund geplanten Ausbau der Härtefallhilfen und plant selbst, dem Kantonsrat eine Ergänzung seines Härtefallprogramms zu beantragen. Mehr Informationen auf der Webseite des Kantons.

Sportanlagen

Die Aussensportanlagen in Uster sind geöffnet. Die Sporthallen und das Hallenbad Buchholz sind geschlossen. Ausgenommen sind Regelungen für Kinder und Jugendliche bis zum 20. Altersjahr und für den Spitzensport. Der Wettkampfbetrieb für Erwachsene ist eingestellt. Ausgenommen ist der Spitzensport. Für die Anlagen besteht ein Schutzkonzept.

Das Hallenbad ist für Kinder und Jugendliche zwischen dem 10. und 20. Geburtstag an bestimmten Tagen geöffnet, während der Sportferien gar täglich. Die Öffnungszeiten finden Sie auf der Seite des Hallenbads. Für den Eintritt muss ein Ausweis (ID oder Schülerausweis) vorgewiesen werden. Die Kinder und Jugendlichen müssen das Hallenbad selbstständig und in Eigenverantwortung betreten. Begleitpersonen sowie Personen über 20 Jahre sind nicht zugelassen.

Die frei zugänglichen Aussensportanlagen bleiben für individuell Sporttreibende zugänglich. Gruppentrainings bis 5 Personen sind weiterhin erlaubt, sofern eine Maske getragen oder der Mindestabstand wird.

Schulen

In Schulen ab der Sekundarstufe II (Gymnasien, Berufsschulen) gilt generelle Maskenpflicht. Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat diese Maskenpflicht per 25. Januar 2021 auf die Schülerinnen und Schüler ab der 4. Klasse der Primarstufe ausgedehnt. Sie müssen auf dem Schulareal, in den Schulgebäuden und im Unterricht eine Maske tragen.

Einreise aus dem Ausland

Wer aus einem Risikoland oder -gebiet zurückkehrt, muss für 10 Tage in Quarantäne. Mehr Informationen dazu auf der Webseite des Bundesamtes für Gesundheit und in der entsprechenden Verordnung, die unten im Bereich «Dokumente» angefügt ist. Auf der Webseite des BAG ist auch die jeweils aktuelle Liste der Staaten oder Gebiete zu finden, wo erhöhtes Ansteckungsrisiko besteht.

Der Bundesrat hat zum Thema Einreise Änderungen beschlossen. Diese gelten ab dem 8. Februar 2021. Einreisende müssen bei der Einreise einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Anschliessend begeben sie sich wie bisher in eine 10-tägige Quarantäne. Sie können diese jedoch ab dem 7. Tag verlassen, falls ein negatives Resultat eines Antigen-Schnelltests oder PCR-Tests vorliegt. Bei Flugreisen aus Ländern, die nicht zu den Risikogebieten zählen, ist ebenfalls ein negatives PCR-Testresultat vorzuweisen.

Laden Sie die SwissCovid App auf Ihr Mobiltelefon, um das «Contact tracing» effizient zu unterstützen.

Ältere Menschen und Risikogruppen, Schwangere

Das Coronavirus kann für ältere Menschen, schwangere Frauen und Erwachsene mit gewissen Vorerkrankungen gefährlich sein. Sie erhalten auf der Seite des BAG mehr Informationen.

Haben Sie Fragen oder brauchen Sie Unterstützung im Alltag, zum Beispiel für den Einkauf, für die Fahrt zum Arzt oder einen Gesprächspartner? Dann wenden Sie sich an Silvia Angst von der Fachstelle Alter der Stadt Uster, Telefon 044 944 74 59. Sie beantwortet gerne Ihre Fragen und hilft Ihnen bei der Suche nach einer guten Lösung.

Heime Uster

In den Heimen Uster gilt die Stufe 4 ihres Corona-Schutzkonzeptes. Informationen zur geltenden Besuchsregelung finden Sie auf der Website der Heime Uster.

Anlaufstellen bei Sorgen und Problemen

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Links von Einrichtungen, die Sie im Fall von persönlichen Fragestellungen unterstützen können.

Auskünfte

Zur Coronavirus-Situation stehen diese Auskunftsstellen zur Verfügung:

  • Für medizinische Fragen rund um das Corona-Virus: Ärztefon 0800 33 66 55
  • Allgemeine Fragen: Bundesamt für Gesundheit 058 463 00 00
    (06–23 Uhr)
  • Allgemeine Fragen: Kantonale Coronavirus-Hotline 0800 044 117
    (Mo–Fr: 8–20 Uhr; Sa/So: 9–16 Uhr)
  • Fragen bezüglich Uster: Hauptnummer der Stadtverwaltung 044 944 71 11
    (übliche Öffnungszeiten

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Offizielle Informationen und barrierefreie Inhalte

Bundesamt für Gesundheit BAG
Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich

#Stadtfüralle
Informationen in leichter Sprache und Informationen in Gebärdensprache finden sich auf der Seite des BAG.

Diese Seite wird von der Stadt Uster laufend ergänzt und aktualisiert. Die verbindlichen gültigen Verordnungen können auf den Seiten des BAG und der Gesundheitsdirektion nachgeschlagen werden.

Letzte Aktualisierung: 16. April 2021

Aktuelle Regeln und Empfehlungen grafisch dargestellt

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