Lärmsanierung Staatsstrassen Uster, Akustisches Projekt Uster West, Lärmarmer Belag und Schallschutzfenster, Öffentliche Planauflage
Kontaktstelle:
Baudirektion Kanton Zürich, Tiefbauamt, Stab, Fachstelle Lärmschutz, Gian-Reto Fasciati, Walcheplatz 2, Postfach, 8090 Zürich
Auflage
Das genannte Projekt wird gemäss § 16 und 17 StrG öffentlich aufgelegt.
Öffnungszeiten:
Mo-Do: 8.00-11.30 Uhr / 13.30-16.30 Uhr
Fr 8.00-14.00 Uhr durchgehend
Dauer
30 Tage
Interessenwahrung
Alle Angaben ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Massgebliches Publikationsorgan für rechtsverbindliche Veröffentlichungen ist das «Amtsblatt des Kantons Zürich».
Rechtliche Hinweise
Gegen das Projekt kann innerhalb der Auflagefrist schriftlich per Briefpost bei der Kontaktstelle Einsprache erhoben werden. Mit der Einsprache können alle Mängel des Projektes geltend gemacht werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit als möglich beizulegen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG, LS 175.2).
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Hochbau und Vermessung | 044 944 72 99 | Kontaktformular |