Lärmsanierung Staatsstrassen Uster, Akustisches Projekt Uster West, Lärmarmer Belag und Schallschutzfenster, Öffentliche Planauflage

12. Februar 2021
Lärmsanierung Staatsstrassen Uster, Akustisches Projekt Uster West, Lärmarmer Belag und Schallschutzfenster, Öffentliche Planauflage.
Kontaktstelle:
Baudirektion Kanton Zürich, Tiefbauamt, Stab, Fachstelle Lärmschutz, Gian-Reto Fasciati, Walcheplatz 2, Postfach, 8090 Zürich

Auflage
Das genannte Projekt wird gemäss § 16 und 17 StrG öffentlich aufgelegt. 

Stadt Uster - GF Hochbau und Vermessung, Oberlandstrasse 82, 4. Stock, 8610 Uster
Öffnungszeiten: 
Mo-Do: 8.00-11.30 Uhr / 13.30-16.30 Uhr
Fr 8.00-14.00 Uhr durchgehend
 

Dauer
30 Tage

Interessenwahrung
Alle Angaben ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Massgebliches Publikationsorgan für rechtsverbindliche Veröffentlichungen ist das «Amtsblatt des Kantons Zürich».

Rechtliche Hinweise
Gegen das Projekt kann innerhalb der Auflagefrist schriftlich per Briefpost bei der Kontaktstelle Einsprache erhoben werden. Mit der Einsprache können alle Mängel des Projektes geltend gemacht werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit als möglich beizulegen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG, LS 175.2).

Zugehörige Objekte