Generelle Informationen

In der Regel gibt es pro Jahr vier Abstimmungstermine. Per Brief oder an der Urne entscheiden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über eidgenössische, kantonale und kommunale Sachfragen. Alle vier Jahre gibt es Wahlen, sei es auf eidgenössischer Ebene (National- und Ständerat), im Kanton (Kantonsrat und Regierungsrat) oder in der Stadt (Gemeinderat und Stadtrat). Diese Rubrik informiert über Wissenswertes allgemein, über Termine und einzeln über eidgenössische, kantonale und kommunale Vorlagen.

Zuständig für die Durchführung von Urnengängen in der Stadt Uster ist die Leistungsgruppe Wahlen und Abstimmungen.

Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate aus der Stadt Uster. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.zh.ch, diejenige des Bundes unter www.admin.ch.

Zum Abstimmungsarchiv des Kantons Zürich
Zum Abstimmungsarchiv des Bundes

Auslandschweizerinnen und -schweizer
Informationen zum Stimm- und Wahlrecht von schweizerischen Staatsangehörigen im Ausland finden Sie auf der Website des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten EDA. 

Urne Öffnungszeiten

Ort Samstag             Sonntag            
Stadthaus 09.00–12.00 Uhr 09.00–10.30 Uhr
Schulhäuser
Krämeracker, Talacker (Kindergarten), Weidli, Oberuster (altes Schulhaus), Niederuster, Türmli-Schulhaus Nänikon, Gschwader (Kindergarten), Freudwil, Nossikon, Sulzbach

geschlossen

09.00–10.30 Uhr
Gujerhaus Wermatswil geschlossen 09.00–10.30 Uhr
Feuerwehrhüsli Riedikon geschlossen 09.00–10.30 Uhr

Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmrechtsausweis hat, ist berechtigt abzustimmen.

Falls Sie den Stimmrechtsausweis verloren haben
Ein Duplikat des Stimmrechtsausweises kann bei der Gemeinde im Voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmrechtsausweises beim Stimmregisterbüro persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.

Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?

  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
  2. Legen Sie Ihre Wahl- und Stimmzettel in das «Stimmzettelkuvert» und verschliessen Sie dieses.
  3. Legen Sie das verschlossene «Stimmzettelkuvert» zusammen mit dem unterschriebenen «Stimmrechtsausweis» ins «Antwortkuvert». Bitte beachten Sie: Ohne Unterschrift ist Ihre Stimmabgabe ungültig.
  4. Sie können das Antwortkuvert per Post schicken; es ist bereits frankiert. Der Brief muss spätestens am Freitag vor dem Abstimmungstermin beim Stimmregisterbüro eintreffen. Achtung: B-Post braucht mindestens drei Arbeitstage.
    Sie können das Couvert auch während der Öffnungszeiten im Stadthaus abgeben oder bis Urnenschluss am Sonntag um 10.30 Uhr in den Briefkasten links beim Stadthauseingang werfen.

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig, wenn Ihre Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis fehlt.

Ihre briefliche Stimmabgabe bzw. Ihre briefliche Wahl ist anonym, weil das von Ihnen verschlossene Stimmzettelkuvert und der Stimmrechtsausweis getrennt voneinander aufbewahrt werden.