Baubewilligungsverfahren

Aufgabenbereich
Unsere Fachpersonen wickeln das gesamte Baubewilligungsverfahren von der Abgabe der Baugesuchsunterlagen bis zur Antragstellung an den Stadtrat ab.

Existieren Unklarheiten zu baurechtlichen Fragestellungen, besteht die Möglichkeit diese noch vor der Einreichung eines Baugesuchs im Sinne einer Verwaltungsauskunft beantworten zu lassen. Ihre schriftlichen Fragen richten Sie dazu bitte an bauanfragen@uster.ch. Der Dienst ist für Erstanfragen kostenlos. Für die Bearbeitung von umfangreichen bzw. wiederholten Anfragen können hingegen Kosten nach Aufwand auferlegt werden.

Die Baugesuchsformulare können Sie über unseren Online-Schalter beziehen. Bei Unklarheiten über die Bewilligungspflicht einzelner Bauvorhaben geben wir gerne Auskunft (siehe auch: «Bauen in Uster»).

WICHTIGER HINWEIS!
Die personellen Ressourcen der Baubewilligungsbehörde sind zur Zeit überlastet. Es kann zu Annahmeverzögerungen von Baugesuchen kommen. Informationen zur aktuellen Lage erhalten Sie nach Anfrage unter der Adresse «retentionsmanagement@uster.ch»

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