Start der Echoräume im Projekt «Stadtraum Uster 2035»
Breit abgestützter Planungsprozess unter Einbezug der Bevölkerung
Im vergangenen April führte die Stadt eine Bevölkerungsbefragung durch, die sehr grosse Beachtung fand: Über 1000 Personen, die in Uster wohnen, arbeiten oder eine Ausbildung absolvieren, wurden befragt, wo Uster ihrer Meinung nach Entwicklungsbedarf hat. Die Resultate aus der Befragung bilden eine wichtige Grundlage für die kommenden Planungen.
Mit den Echoräumen, der breit angelegten Bevölkerungsbefragung und dem Einbezug von Fachplanern aus verschiedenen Bereichen verfolgt die Stadt einen offenen und weitsichtigen Prozess und bezieht die Bevölkerung dabei stark ein. Das entspricht der Haltung des Stadtrats, dass eine sorgfältige Abstimmung der verschiedenen Anforderungen und Bedürfnisse in diesem Projekt besonders wichtig ist. Städte wie Uster stehen vor grossen raumplanerischen Herausforderungen, die geprägt sind von zahlreichen verschiedenen Nutzungsanforderungen an den Stadtraum, grossen gesellschaftlichen Veränderungen und von knapper werdenden räumlichen Ressourcen. Die immer komplexer werdenden Ansprüche an den Siedlungsraum und die damit unweigerlich zunehmenden Nutzungskonflikte im begrenzten Siedlungsgebiet setzen einen starken Einbezug der Bevölkerung voraus.
Erarbeitung eines Stadtentwicklungskonzeptes als erster Schritt
Das Projekt «Stadtraum Uster 2035» erfolgt in drei Phasen: Nach der Erarbeitung eines Stadtentwicklungskonzeptes wird darauf aufbauend die kommunale Richtplanung und die Nutzungsplanung überarbeitet. Jede Phase dauert voraussichtlich zwei bis drei Jahre. Für das gesamte Projekt sind rund sechs bis zehn Jahre veranschlagt.
Im Rahmen der Erarbeitung des Stadtentwicklungskonzepts wird die Ausgangslage der Stadt Uster genau untersucht. Es gilt, die Siedlungs- und Landschaftsräume von Uster in ihrem historischen Kontext zu verstehen und eine Übersicht über laufende Planungen und raumwirksame Strategien der Stadt zu gewinnen. Bestehende Konzepte der Stadt Uster wie die Dualstrategie des Stadtrates bilden hierfür die Basis. Sie werden mit Blick auf aktuelle gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen und raumwirksame Rahmenbedingungen zusammengeführt und räumlich konkretisiert. In dieser ersten Projektphase werden in den Echoräumen drei ganztägige Workshops zur Spiegelung der Planungszwischenstände durchgeführt. Wie die Mitwirkung in den nachfolgenden Planungsphasen erfolgen wird, ist derzeit noch offen.
Ortsplanrevision schafft notwendige Rechtsgrundlagen
Der Zeitpunkt für die Durchführung der Ortsplanungsrevision ist ideal. Mit dem im Jahr 2015 festgesetzten kantonalen Richtplan und dem sich derzeit in der Vernehmlassung befindlichen regionalen Richtplan sind die übergeordneten Planungsinstrumente vorbereitet. Gleichzeitig besteht auf kommunaler Ebene Handlungsdruck. Denn in verschiedenen Bereichen sind auf die aktuellen Vorgaben angepasste, planerische Rechtsgrundlagen notwendig, wie zum Beispiel eine revidierte Bau- und Zonenordnung oder ein Gesamtverkehrskonzept. Die revidierte Ortsplanung kann für diese Anliegen das notwendige, breit abgestützte Fundament schaffen.
Hinweis: Auf der Website www.uster.ch besteht ein Dossier mit ausführlichen Informationen zum Projekt «Stadtraum Uster 2035».