Energieplan

Der aktuell gültige Energieplan wurde am 26. Mai 2026 vom Stadtrat verabschiedet und mit Verfügung vom 1. Juli 2026 vom kantonalen Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) genehmigt. Er steht online im Web-GISExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. zur Verfügung.

Vorgenommene Anpassungen

Vorrangiger Anlass zur Revision war, dass die Abwärme des in Volketswil geplanten Rechenzentrums auch in Uster umfassender genutzt werden soll. Entsprechend wurden einige Gebiete des Wärmeverbunds Nänikon neu zugeordnet und bezeichnet. Zudem wurden weitere Anpassungen beim Wärmeverbund der Kläranlage, beim Wärmeverbund Nord sowie beim Wärmeverbund Zentrum vorgenommen.

Energie- und klimapolitische Ziele mit der Planung in Einklang

Die Energieplanung von Bund, Kanton und der Stadt Uster will die Wärmeversorgung langfristig auf das Netto-Null-Ziel ausrichten. Der kommunale Energieplan ist ein wichtiges Planungsinstrument für die Stadt Uster, Unternehmen und Fachleute, um die Wärme- und Kälteversorgung zu koordinieren. In die Revision sind die strategischen Ziele der Stadt für Klima und Energie eingeflossen. Auch die Pläne für den Ausbau von Fernwärme der Energie Uster AG sowie die Kälte- und Stromversorgung wurden in die Überarbeitung aufgenommen. Dadurch können die Planungen für Wärmenetze verbessert und neue Wärmeverbunde wirtschaftlicher gemacht werden.

Vereinfachung und Beschleunigung beim Aufbau erneuerbarer Heizsysteme

Die revidierte Energieplanung bietet eine Grundlage, um auch in Gebieten ohne Eignung für den Aufbau von thermischen Netzen den Wechsel auf erneuerbare Heizsysteme zu vereinfachen und weiter zu beschleunigen. In den sogenannten Eignungsgebieten werden Einzellösungen oder kleine Nahwärmeverbunde angestrebt. Die primär zu nutzenden Energieträger wie Erdwärme, Luft oder Holz sind in der Energieplankarte festgehalten. Dies vereinfacht die Planung eines Heizungsersatzes durch Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer.

Zugehörige Objekte