USTER ERHÖHT ABWASSERGEBÜHR VORERST NICHT
Die Bundesversammlung hat die Änderung des Gewässerschutzgesetzes (GSchG) in der Frühjahrssession 2014 genehmigt. Damit wurde ein Schritt zur Verbesserung des Gewässerschutzes unternommen und eine gesetzliche Grundlage für die Erhebung der Abwasserabgabe geschaffen. Die Änderungen sind am 1. Januar 2016 in Kraft getreten; die Abgabe von neun Franken pro Einwohnerin/Einwohner und Jahr wird seither gesamtschweizerisch erhoben. Die Abwasserabgabe für die ARA, die bis spätestens Ende 2040 zu leisten ist, dient der Finanzierung von Beiträgen an die ARA-Erstinvestitionen zur Reduktion von Mikroverunreinigungen. Die ARA Jungholz wird somit selber in den Genuss von Beiträgen an den Ausbau kommen. Gemäss Gesetz ist die Abgabe auf die Verursacher zu überwälzen.
Die jährliche Abwasserabgabe, welche die Stadt Uster mit ihren rund 34 600 Einwohnerinnen und Einwohnern dem Bund zu entrichten hat, beläuft sich auf rund 312 000 Franken. Die Stadt Uster verzichtet vorerst darauf, die Abwassergebühren zu erhöhen. Aufgrund des gesunden Gebührenhaushalts leistet sie die Abgabe an den Bund aus dem Gebührenfonds. Somit bleiben die Abwassergebühren unverändert. Sie bestehen seit 2001 aus einer Grundgebühr von 0.09 Franken pro gewichtetem Quadratmeter Grundstücksfläche und einer Mengengebühr von 1.85 Franken/m3 Wasser.Die Beiträge an den Bund entfallen nach dem Einbau einer zusätzlichen Reinigungsstufe. Der Betriebsaufwand der ARA wird sich dann allerdings etwa um den Gesamtbetrag der Abgabe erhöhen.