Resultat der Gemeindeabstimmung vom 21. Mai 2017
Genehmigung des Öffentlichen Gestaltungsplans «Untere Farb», Uster
Eingegangene Stimmzettel | 9'477 |
Abzüglich ungültig eingelegte Stimmzettel | 49 |
Gültig eingelegte Stimmzettel | 9'428 |
Abzüglich leere Stimmzettel | 191 |
Abzüglich ungültige Stimmzettel | 2 |
Gültige Stimmzettel | 9'235 |
Ja-Stimmen | 5'445 |
Nein-Stimmen | 3'790 |
Total = Gültige Stimmzettel | 9'235 |
Die Vorlage ist angenommen. | |
Stimmbeteiligung: | 44.01 % |
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Abstimmung kann innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet (Fristenlauf beginnend am Tage nach der Veröffentlichung), beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen - und im Übrigen gestützt auf § 151 Abs. 1 Gemeindegesetz wegen Verstosses gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet (Fristenlauf beginnend am Tage nach der Veröffentlichung), schriftlich Beschwerde erhoben werden.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.
Die Rekurs- oder Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Uster, 24. Mai 2017
Wahlbüro Uster
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