Resultat der Gemeindeabstimmung vom 21. Mai 2017

24. Mai 2017
Zahl der Stimmberechtigten: 21'533

Genehmigung des Öffentlichen Gestaltungsplans «Untere Farb», Uster
Eingegangene Stimmzettel9'477
Abzüglich ungültig eingelegte Stimmzettel49
Gültig eingelegte Stimmzettel9'428
Abzüglich leere Stimmzettel191
Abzüglich ungültige Stimmzettel2
Gültige Stimmzettel9'235
Ja-Stimmen5'445
Nein-Stimmen3'790
Total = Gültige Stimmzettel9'235
Die Vorlage ist angenommen.
Stimmbeteiligung:44.01 %

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Abstimmung kann innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet (Fristenlauf beginnend am Tage nach der Veröffentlichung), beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen - und im Übrigen gestützt auf § 151 Abs. 1 Gemeindegesetz wegen Verstosses gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet (Fristenlauf beginnend am Tage nach der Veröffentlichung), schriftlich Beschwerde erhoben werden.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.

Die Rekurs- oder Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Uster, 24. Mai 2017
Wahlbüro Uster

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