Kinderbetreuung

Die Stadt Uster bietet Betreuung von Kindern an. Dazu hat die Leistungsgruppe Familienergänzende Betreuung (FEB) Verträge mit privaten Krippen und Horten geschlossen. Die Krippen und Horte betreuen Kinder vom Säuglingsalter bis zum Eintritt in den Kindergarten ausserhalb ihrer Familie. Die Krippen und Horte, mit denen die Stadt einen Vertrag hat, gehören zur sogenannten FEB-Gruppe.

Städtische Beiträge
Eltern erhalten von der Stadt Beiträge an die Kosten, wenn sie ihre Kinder in einer Krippe oder einem Hort der FEB-Gruppe bzw. beim Tagesfamilienverein TFZO betreuen lassen. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem steuerbaren Einkommen und Vermögen der Eltern. Beiträge erhalten nur Eltern, die in Uster Steuern zahlen.

Beantragen Sie bitte Beiträge der Stadt über die Kinderkrippe. Um den Beitrag ungefähr zu berechnen, können Sie dieses Formular nutzen. Detaillierte Angaben über die Grundlagen sind im Reglement zu den Elternbeiträgen enthalten.

Weitere Informationen finden Sie weiter unten im Abschnitt «Publikationen».

Kontakt Krippen und Horte
Die Stadt Uster vermittelt keine Betreuungsplätze. Melden Sie sich direkt bei den einzelnen Krippen und Horten.

Zur FEB-Gruppe gehören:

Nicht zur FEB-Gruppe gehören:

Zugehörige Objekte