Volksinitiativen «zur Erhaltung der Landschaft in Uster West (keine Strasse «Uster West»)» und «EcoViva – bezahlbar und ökologisch wohnen»<br>Anordnung Abstimmungstermin gemäss § 57 Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte
Der Abstimmungstermin für den Urnengang über die Volksinitiativen «zur Erhaltung der Landschaft in Uster West (keine Strasse «Uster West»)» und «EcoViva – bezahlbar und ökologisch wohnen» wird auf Sonntag, 24. September 2017, angesetzt.
Gegen diesen Beschluss kann innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet (Fristenlauf beginnend am Tage nach der Veröffentlichung), beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung schriftlich Stimmrechtsrekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
9. August 2017
Stadtrat Uster
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