Lärmsanierung Staatsstrassen, Akustisches Projekt Uster-Ost, Öffentliche Auflage
Lärmsanierung Staatsstrassen Uster-Ost
Akustisches Sanierungsprojekt Lärmschutzwände nach § 13 StrG
Akustisches Sanierungsprojekt Schallschutzfenster nach §§ 16 und 17 StrG
Die Berichte und Pläne liegen ab Freitag, 14. August 2015, während 30 Tagen beim Geschäftsfeld Stadtraum und Natur (3. Stock), Oberlandstrasse 78, 8610 Uster, während der Büroöffnungszeiten zur Einsicht auf.
Mit Ausnahme der Detaildaten für die einzelnen Gebäude sind alle Unterlagen auch auf der folgenden Internetseite abrufbar: www.laerm.zh.ch/ssp (Link zur Gemeinde Uster anwählen).
Einwendungen zum Lärmschutzwand-Projekt bzw. Einsprachen gegen das Schallschutzfenster-Projekt können innerhalb der Auflagefrist schriftlich bei folgender Stelle erhoben werden: Baudirektion Kanton Zürich, Tiefbauamt, Stab, Fachstelle Lärmschutz, Peter Angst, Walcheplatz 2, Postfach, 8090 Zürich.
Zu einer Einwendung ist die gesamte Bevölkerung berechtigt. Zur Einsprache sind nur Personen berechtigt, die direkt vom Projekt betroffen sind und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung haben. Mit der Einsprache können alle Mängel des Projekts geltend gemacht werden. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit als möglich beizulegen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG).
Baudirektion Kanton Zürich, Tiefbauamt
Stadtverwaltung Uster
Die Publikation erscheint auch im Amtsblatt des Kantons Zürich vom Freitag, 14. August 2015.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Hochbau und Vermessung | 044 944 72 99 | Kontaktformular |