Öffentlicher Gestaltungsplan «Rehbühl», Öffentliche Auflage

10. Juli 2015
Der öffentliche Gestaltungsplan «Rehbühl» wird vor der Festsetzung öffentlich aufgelegt (§ 7 PBG).

Die Akten liegen ab Freitag, 10. Juli 2015, während 60 Tagen beim Geschäftsfeld Stadtraum und Natur (3. Stock), Oberlandstrasse 78, 8610 Uster, während der Büroöffnungszeiten zur Einsicht auf.

Während der Auflagefrist können sich alle interessierten Personen schriftlich zum Vorhaben äussern und Einwendungen erheben. Diese sind an das Geschäftsfeld Stadtraum und Natur einzureichen.

Über die Berücksichtigung von Einwendungen wird gesamthaft bei der Planfestsetzung entschieden. Hernach stehen Plan und Stellungnahme zu den nichtberücksichtigten Einwendungen zur Einsichtnahme offen.

Die Publikation erscheint auch im Amtsblatt des Kantons Zürich vom Freitag, 10. Juli 2015.

Stadt Uster, Bau
Oberlandstrasse 78, 8610 Uster
bau@uster.ch

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