RESULTATE DER GEMEINDEABSTIMMUNG UND -WAHL VOM 14. JUNI 2015

17. Juni 2015
Zahl der Stimmberechtigten: 21'104
1.Genehmigung eines jährlich wiederkehrenden Bruttokredits von 2,1 Millionen Franken (zusätzlich zum vom Volk genehmigten jährlich wiederkehrenden Kredit von 4,1 Millionen Franken) für die Erweiterung der Schulergänzenden Tagesstrukturen ab dem Schuljahr 2015/2016.
Genehmigung eines Kredites von 189 000 Franken für einmalige Investitionen und Ausgaben für die Eröffnung weiterer Horte.

Eingegangene Stimmzettel9'322
Abzüglich ungültig eingelegte Stimmzettel92
Gültig eingelegte Stimmzettel9'230
Abzüglich leere Stimmzettel178
Abzüglich ungültige Stimmzettel1
Gültige Stimmzettel9'051
Ja-Stimmen5'807
Nein-Stimmen3'244
Total = Gültige Stimmzettel9'051
Die Vorlage ist angenommen.
Stimmbeteiligung:44.17 %

2.Erneuerungswahl des Friedensrichters respektive der Friedensrichterin für die Amtsdauer 2015 – 2021, 2. Wahlgang

Eingegangene Wahlzettel7'705
Abzüglich ungültig eingelegte Wahlzettel60
Abzüglich leere Wahlzettel963
Abzüglich ungültige Wahlzettel0
Gültige Wahlzettel6'682
Abzüglich ungültige Stimmen16
Gültige Stimmen6'666
Stimmen erhielt und wurde gewählt:
Kofmel Andreas2'451
Nicht gewählt sind:
Enriquez Miguel2'076
Ehrensperger Markus2'015
Vereinzelte Stimmen124
Total = Gültige Stimmen6'666
Wahlbeteiligung:36.51 %


Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Abstimmung und Wahl kann innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet (Fristenlauf beginnend am Tage nach der Veröffentlichung), beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen – und im Übrigen (ausgenommen Wahlen) gestützt auf § 151 Abs. 1 Gemeindegesetz wegen Verstosses gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet (Fristenlauf beginnend am Tage nach der Veröffentlichung), schriftlich Beschwerde erhoben werden.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.

Die Rekurs- oder Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Uster, 17. Juni 2015
Wahlbüro Uster

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