RESULTATE DER GEMEINDEABSTIMMUNG UND -WAHL VOM 14. JUNI 2015
1. | Genehmigung eines jährlich wiederkehrenden Bruttokredits von 2,1 Millionen Franken (zusätzlich zum vom Volk genehmigten jährlich wiederkehrenden Kredit von 4,1 Millionen Franken) für die Erweiterung der Schulergänzenden Tagesstrukturen ab dem Schuljahr 2015/2016. Genehmigung eines Kredites von 189 000 Franken für einmalige Investitionen und Ausgaben für die Eröffnung weiterer Horte. |
Eingegangene Stimmzettel | 9'322 |
Abzüglich ungültig eingelegte Stimmzettel | 92 |
Gültig eingelegte Stimmzettel | 9'230 |
Abzüglich leere Stimmzettel | 178 |
Abzüglich ungültige Stimmzettel | 1 |
Gültige Stimmzettel | 9'051 |
Ja-Stimmen | 5'807 |
Nein-Stimmen | 3'244 |
Total = Gültige Stimmzettel | 9'051 |
Die Vorlage ist angenommen. | |
Stimmbeteiligung: | 44.17 % |
2. | Erneuerungswahl des Friedensrichters respektive der Friedensrichterin für die Amtsdauer 2015 – 2021, 2. Wahlgang |
Eingegangene Wahlzettel | 7'705 |
Abzüglich ungültig eingelegte Wahlzettel | 60 |
Abzüglich leere Wahlzettel | 963 |
Abzüglich ungültige Wahlzettel | 0 |
Gültige Wahlzettel | 6'682 |
Abzüglich ungültige Stimmen | 16 |
Gültige Stimmen | 6'666 |
Stimmen erhielt und wurde gewählt: | |
Kofmel Andreas | 2'451 |
Nicht gewählt sind: | |
Enriquez Miguel | 2'076 |
Ehrensperger Markus | 2'015 |
Vereinzelte Stimmen | 124 |
Total = Gültige Stimmen | 6'666 |
Wahlbeteiligung: | 36.51 % |
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Abstimmung und Wahl kann innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet (Fristenlauf beginnend am Tage nach der Veröffentlichung), beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen – und im Übrigen (ausgenommen Wahlen) gestützt auf § 151 Abs. 1 Gemeindegesetz wegen Verstosses gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet (Fristenlauf beginnend am Tage nach der Veröffentlichung), schriftlich Beschwerde erhoben werden.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.
Die Rekurs- oder Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Uster, 17. Juni 2015
Wahlbüro Uster
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