Öffentlicher Gestaltungsplan «Park am Aabach» samt Änderungen Zonenplan, Siedlungs- und Landschaftsplan und Verkehrsplan sowie Gewässerraumfestlegung im Gestaltungsplangebiet, Öffentliche Auflage

22. Mai 2015
Der öffentliche Gestaltungsplan «Park am Aabach», Uster, sowie die Änderungen des Zonenplanes, des Siedlungs- und Landschaftsplanes sowie des Verkehrsplanes werden vor ihrer Festsetzung öffentlich aufgelegt (§ 7 PBG).

Parallel zum Gestaltungsplan wird der Gewässerraum entlang des Aabachs (öffentliches Gewässer Nr. 2.0) im Gebiet Hinterwisen vor der Festlegung öffentlich aufgelegt (§ 15 a, Abs. 2 HWSchV).

Die Akten liegen ab Freitag, 22. Mai 2015, während 60 Tagen beim Geschäftsfeld Stadtraum und Natur (3. Stock), Oberlandstrasse 78, 8610 Uster, während der Büroöffnungszeiten zur Einsicht auf.

Während der Auflagefrist können sich alle interessierten Personen schriftlich zum Vor-haben äussern und Einwendungen erheben. Diese sind an das Geschäftsfeld Stadtraum und Natur einzureichen.

Über die Berücksichtigung von Einwendungen wird gesamthaft bei der Planfestsetzung entschieden.

Die Publikation erscheint auch im Amtsblatt des Kantons Zürich vom Freitag, 22. Mai 2015.

Stadt Uster, Bau
Oberlandstrasse 78, 8610 Uster
bau@uster.ch

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