Neuregelung Einbürgerungsgebühren (Teilrevision)
Unter Vorbehalt der Rechtskraft treten die Änderungen auf den 1. Januar 2015 in Kraft.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag sowie dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, sowie möglich, beizulegen. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Der Beschluss mitsamt neuer Gebührenregelung liegt während der Rekursfrist bei der Stadt Uster, Gotthardweg 1, 2. Obergeschoss, 8610 Uster, zur Einsicht auf. Bitte beachten Sie die auf der Homepage veröffentlichten Öffnungszeiten.
Stadtrat Uster
Uster, 18. Dezember 2014
Zugehörige Objekte
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