Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen

12. März 2014
Energie Uster AG, Oberlandstrasse 78, 8610 Uster:
Neubau Transformatorenstationen Hallenbadweg, Kirchuster
für
  • Transformatorenstation Hallenbadweg (S-165232.1)
  • 20 kV-Kabel zw. den Transformatorenstationen 12 Mühleholz und Hallenbadweg- Einführung in die TS Hallenbadweg (L-147571.3)
  • 20 kV-Kabel zw. den Transformatorenstationen 23 Winikon und Hallenbadweg (L-221743.1)
Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat sind die oben erwähnten Plangenehmigungsgesuche eingegangen.

Die Gesuchunterlagen liegen vom 14. März bis 28. April 2014 bei der Stadt Uster, Abteilung Bau, 4. Stock, Oberlandstrasse 78, öffentlich auf. Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42-44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge.

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (SR 172.021) oder des EntG Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Nachträgliche Einsprachen und Begehren nach den Artikeln 39-41 EntG sind ebenfalls beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat einzureichen.

Eidgenössisches Starkstrominspektorat
Planvorlagen
Luppmenstrasse 1
8320 Fehraltorf

Zugehörige Objekte