USTER BEENDET INVESTORENSUCHE FÜR GEWERBELAND IM MÜLIHOLZ

17. Dezember 2014
Die Stadt Uster beendet die Investorensuche für Gewerbeland im Müliholz. Der Stadtrat brach das Bieterverfahren ab, weil keines der drei eingereichten Angebote die Kriterien vollumfänglich erfüllte. Das Bieterverfahren war im Februar 2014 publiziert worden. Die Stadtregierung will die Situation im Entwicklungsgebiet Müliholz neu beurteilen, sobald der revidierte kantonale Richtplan festgesetzt sein wird.
Das Entwicklungsgebiet im Müliholz umfasst rund 14 000 Quadratmeter städtischen Landes. Auf dieser Fläche sollen Handwerker, Gewerbetreibende und Dienstleister ein Wirkungsfeld erhalten, zudem sollen dort flexibel einteilbare Verkaufsflächen und allenfalls Wohnungen entstehen. Die Projektentwicklung für diese gemischte Nutzung sollte nach einem Entscheid des Stadtrats vom Sommer 2012 durch die künftigen Eigentümer nach einem Verkauf des Gewerbelands im Müliholz erfolgen. Dieser Verkauf, so der damalige Beschluss, sollte über ein Bieterverfahren mit klar definierten «Auflagen» umgesetzt werden. Mit externen Spezialisten wurden 2013 die Grundlagen für das Bieterverfahren für diese städtische Baulandparzelle erarbeitet. Der Stadtrat genehmigte im Januar 2014 den Kredit für die Umsetzung des Bieterverfahrens.

Das Verfahren wurde im Februar 2014 mittels amtlicher Publikation eröffnet. Drei Angebote wurden innerhalb der gesetzten Frist eingereicht und anschliessend juristisch geprüft. Überprüft wurde etwa, ob die Angebote die gestellten Auflagen und Vertragskriterien erfüllen, ob die Preisvorstellungen denen der Stadt entsprechen und ob die Vorgaben des Gestaltungsplans Müliholz III eingehalten werden.

Die drei Interessenten präsentierten dem Beurteilungsgremium ihre Angebote im September 2014. Das Gremium beurteilte die Eingaben und forderte die kaufwilligen Interessenten auf, offene Punkte zu bereinigen. In der Folge nahm das Beurteilungsgremium im November 2014 eine Schlussbeurteilung vor.

Der Stadtrat beurteilte am 9. Dezember 2014 die eingegangenen Angebote. Er kam dabei zum Schluss, dass keines der Angebote die Kriterien und Bedingungen im Bieterverfahren vollumfänglich erfüllt und / oder die Höhe der offerierten Kaufpreise nicht die Erwartungen der Stadt Uster entsprechen. Daher entschied der Stadtrat das Bieterverfahren zu beenden. Das bedeutet, dass er keine weiteren Verhandlungen mit den drei Anbietern führen will und ihnen eine Absage erteilt.

Zukünftige Entwicklung

Im Zusammenhang mit der Diskussion über den Abbruch des Bieterverfahrens hat der Stadtrat auch über die zukünftige Vorgehensweise für das Gewerbebauland im Müliholz beraten. Die Stadtregierung beabsichtigt, nach erfolgter Revision des kantonalen Richtplanes die Ausgangslage im Entwicklungsgebiet Müliholz neu zu beurteilen.

Bei der Neubeurteilung der Situation will der Stadtrat zu gegebener Zeit die zukünftigen Nutzungsvorgaben im Müliholz, in Zusammenhang mit den Prognosen der langfristigen Marktentwicklung und den Zielsetzungen der Stadt Uster, mit einzubeziehen. Dabei berücksichtigt er auch die Planung zur Zentrumsentwicklung Usters. Der Stadtrat wird dann auch Stellung nehmen, welches Verfahren angewendet werden soll, um das städtische Entwicklungsgebiet Müliholz seiner definitiven Nutzung zuzuführen.

Mit diesem Vorgehen glaubt der Stadtrat, dass er der Dynamik der Bedürfnisse des Ustermer Gewerbes in der zukünftigen Ausgestaltung des Entwicklungsgebiets Müliholz gut Rechnung tragen kann und dass er damit die Gewerbe-Anliegen weiterhin mit einbeziehen kann.