Pilot Velostrasse

Velostrasse

In Zusammenarbeit mit dem Kanton Zürich führt die Stadt Uster Anfangs April 2024 eine Velostrasse ein. Diese optimiert und ergänzt das kantonale Veloroutennetz. Die Velostrasse ist gegenüber den einmündenden Quartierstrassen vortrittsberechtigt. Sie ist Teil der vom Kanton Zürich geplanten Velobahn. Die Stadt Uster unterstützt den Kanton bei der Planung und Umsetzung.

Mit den Velostrassen steht für Strassen mit untergeordneter Bedeutung für den MIV und einer hohen Bedeutung für den Alltagsveloverkehr ein neues Verkehrsregime zur Verfügung, welches die Velofahrerinnen und Velofahrer bevorzugt, unterbruchsfrei und sicher führt. Erschliessungsstrassen in urbanen Gebieten mit hohen Veloanteilen und wenig Platz für Separierung stehen dabei als Anwendungsorte im Vordergrund.

Velostrasse

Velostrassen

Velostrassen können auf festgelegten Wegnetzen für den Veloverkehr in Tempo-30-Zonen ausgewiesen werden. Dabei werden Rechtsvortritte zugunsten des Veloverkehrs aufgehoben und ein störungsfreies und sicheres Vorankommen unterstützt. Damit können für den Veloverkehr attraktive Verbindungen abseits stark belasteter Hauptverkehrsstrassen angeboten werden. Eine Velostrasse hat keine rechtliche Bedeutung für die Verkehrsteilnehmenden, es gilt die signalisierte Vortrittsregelung und Höchstgeschwindigkeit. Bei dichtem Veloverkehr ist das Nebeneinanderfahren zu zweit gemäss Art. 43 Verkehrsregelverordnung (VRV) gestattet. Für die Änderung der Vortrittsverhältnisse ist kein Gutachten und auch keine Nachkontrollen zum Temponiveau notwendig.

Die Velostrasse vereint die Vorteile einer direkten, unterbruchsfreien Führung mit der Führung abseits von Hauptverkehrstrassen. Gut umgesetzt, kann sie eine hohe Attraktivität für den Veloverkehr haben. Zu beachten sind die Aspekte der Verkehrsberuhigung und der Verträglichkeit mit dem Fussverkehr. Eine Beschleunigung des Verkehrs soll verhindert werden. Mindestens ein einseitiges durchgehendes Trottoir soll vorhanden sein. Versetzte oder beidseitige Parkierung sowie Schräg- und Senkrechtparkierung sind keine velofreundlichen Verkehrsberuhigungsmassnahmen, da sie den Veloverkehr behindern oder gefährden. Längsparkplätze mit einem Sicherheitsabstand (Dooringzone) sind möglich, wo der nötige Platz vorhanden ist.

Velostrassen können mit gelbem Velopiktogramm (vergrössert 2x2 m) markiert werden, ein Signal «Velostrasse» wie es beim Pilotversuch der Fall war, gibt es nicht. Der Schriftzug Velostrasse ist gemäss heutigem Recht nicht vorgesehen. Dieser soll im Rahmen von Pilotprojekten getestet werden. Das vergrösserte Velopiktogramm entspricht heutigem Recht.

Velobahnen

Velobahnen (vormals Veloschnellrouten) bilden die höchste Verbindungshierarchie im kantonalen Velonetz ab. Sie verbinden Ziele mit hohem Potenzial über eine grössere Entfernung. Dabei steht die flüssige, komfortable und unterbruchsfreie Fahrt im Vordergrund. Velobahnen sind qualitativ hochwertig umzusetzen.

Mit dem Ziel, einen hohen Wiedererkennungswert und eine intuitive Führung zu erreichen, hat der Kanton Zürich einheitliche Gestaltungselemente definiert.

Gestaltungselemente

  • Symbol: Grosses Velosymbol inklusive einer allfälligen Kennzeichnung der Velobahn
  • Belag: eingefärbter Belag
  • Randlinie: Ausserhalb des Siedlungsgebietes

Mit dem eingefärbten Belag und dem Symbol wurden Gestaltungselemente auf dem Boden gewählt. Diese sind für Velofahrende gut sichtbar. Auf zusätzliche vertikale Elemente (z. B. Stelen, Tafeln) kann verzichtet werden. Die bewusst eingesetzten Gestaltungselemente stärken die Bedeutung der Velobahn als höchste Verbindungskategorie. Durch die Gestaltungselemente können Velofahrende intuitiv der Velobahn folgen. Es entsteht ein «roter Faden». Die Velobahnen sind im Kontext des Gesamtnetzes selbsterklärend.

Im Velonetzplan des Kantons Zürich ist eine durchgehende Velobahn von der Stadtgrenze Zürich durchs Glatttal und weiter entlang der S-Bahnstrecke bis nach Wetzikon vorgesehen. Diese ist in den regionalen Richtplänen verankert. Diese Veloverbindung der obersten Hierarchiestufe von gut 20 km Länge soll primär Alltagsvelofahrenden ein unterbruchsfreies Fahren auf nutzerinnen- und nutzergerechte dimensionierten Veloinfrastrukturen erlauben. Es besteht ein grosses Potenzial, damit die im Gesamtverkehrskonzept angestrebte Verlagerung des Modalsplits hin zum Veloverkehr erreicht werden kann.

Die Velobahn verläuft in Uster vom Bahnweg über die Industriestrasse und die Neuwiesenstrasse zum Weinhaldenweg. Im städtischen Umfeld verläuft die Velobahn grösstenteils auf Quartierstrassen. Hier sind Velostrassen das geeignete Führungsprinzip. Die Velostrasse auf der Neuwiesenstrasse ist ein Bestandteil der Velobahn, welche in Zusammenhang mit den SBB-Grossprojekten «Doppelspurausbau Aathal» und «MehrSpur Zürich-Winterthur» geplant wird und voraussichtlich gemeinsam umgesetzt werden soll.

Der Kanton Zürich hat kürzlich den Begriff des höchsten Kategorien-Typs geändert: von Veloschnellrouten in Velobahnen.

 

Ansprechpersonen

Viktoria Herzog, Verantwortliche Veloverkehr beim Tiefbauamt Kanton Zürich

Christian Ochsner, Projektleiter Verkehrsplanung bei der Stadt Uster

Plakat Velostrasse (PDF)

Velostrasse

 

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