Gschwaderstrasse 3. Etappe - Projektfestsetzung
Gschwaderstrasse 3. Etappe
Bahnübergang SBB bis Loren-Allee
Projektfestsetzung
Der Stadtrat hat mit Beschluss Nr. 198 vom 7. Mai 2024 das Projekt «Gschwaderstrasse 3. Etappe, Bahnübergang SBB bis Loren-Allee» vom 11. März 2021 gemäss § 15 des kantonalen Strassengesetzes festgesetzt.
Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Entscheide des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Die Publikation erscheint auch im Amtsblatt am 15. Mai 2024.
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