Kreuzstrasse, Neuwiesen- bis Wermatswilerstrasse - Projektfestsetzung

15. Mai 2024

Kreuzstrasse
Neuwiesen- bis Wermatswilerstrasse
Projektfestsetzung

Der Stadtrat hat mit Beschluss Nr. 190 vom 7. Mai 2024 das Projekt «Kreuzstrasse, Neuwiesen- bis Wermatswilerstrasse» vom 21. März 2024 gemäss § 15 des kantonalen Strassengesetzes festgesetzt.

Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Entscheide des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Die Publikation erscheint auch im Amtsblatt am 15. Mai 2024.

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