Sulzbacherstrasse, Bushaltestelle Neufuhr, Öffentliche Planauflage mit Rechtserwerb
Das folgende Projekt wird gemäss § 16 und 17 StrG öffentlich aufgelegt:
Sulzbacherstrasse, Bushaltestellen Neufuhr
- Erneuerung Busbuchten
- Behindertengerechter Ausbau
Details können den Projektunterlagen entnommen werden.
Das Projektdossier liegt vom 3. Dezember 2018 bis 11. Januar 2019, bei der Stadt Uster, Abteilung Bau, 3. Stock, Oberlandstrasse 78, 8610 Uster, während der Büroöffnungszeiten zur Einsicht auf. Gleichzeitig können die Projektunterlagen auf «tba.zh.ch–Aktuell–Planauflageverfahren–Einspracheverfahren § 16/17 StrG » eingesehen werden.
Einsprachen gegen die Enteignung sowie Begehren um Durchführung von Anpassungsarbeiten sind von den direkt Betroffenen innerhalb der Auflagefrist, also bis spätestens 11. Januar 2019, schriftlich und mit Begründung bei der Stadt Uster, Infrastrukturbau und Unterhalt, Oberlandstrasse 78, Postfach 1442, 8610 Uster, zuhanden Kanton Zürich, Baudirektion, Tiefbauamt, Projektieren und Realisieren, Walcheplatz 2, 8090 Zürich, einzureichen (§ 17 StrG; §§ 21 ff VRG).
Die Publikation erscheint auch im Amtsblatt des Kantons Zürich vom Freitag, 30. November 2018.
Stadt Uster, Bau
bau@uster.ch
Zugehörige Objekte
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20181128_Publ_Sulzbacherstrasse-Bushaltestellen-Neufuhr_AvU-Zeitung.pdf | Download | 0 | 20181128_Publ_Sulzbacherstrasse-Bushaltestellen-Neufuhr_AvU-Zeitung.pdf |
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Infrastrukturbau und Unterhalt | 044 944 75 61 | Kontaktformular |