Sulzbacherstrasse, Bushaltestelle Neufuhr, Öffentliche Planauflage mit Rechtserwerb

30. November 2018

Das folgende Projekt wird gemäss § 16 und 17 StrG öffentlich aufgelegt:

Sulzbacherstrasse, Bushaltestellen Neufuhr

  • Erneuerung Busbuchten
  • Behindertengerechter Ausbau

Details können den Projektunterlagen entnommen werden.

Das Projektdossier liegt vom 3. Dezember 2018 bis 11. Januar 2019, bei der Stadt Uster, Abteilung Bau, 3. Stock, Oberland­strasse 78, 8610 Uster, während der Büro­öffnungszeiten zur Einsicht auf. Gleichzeitig können die Projektunterlagen auf «tba.zh.ch–Aktuell–Planauflageverfahren–Einspracheverfahren § 16/17 StrG » einge­sehen werden.

https://tba.zh.ch/internet/baudirektion/tba/de/aktuell/planauflageverfahren/einspracheverfahren_16_17/uster_bushaltestelle_neufuhr.html#a-content

Einsprachen gegen die Enteignung sowie Be­gehren um Durchführung von Anpassungs­arbeiten sind von den direkt Betroffenen innerhalb der Auflagefrist, also bis spätestens 11. Januar 2019, schriftlich und mit Begründung bei der Stadt Uster, Infrastrukturbau und Unterhalt, Ober­landstrasse 78, Postfach 1442, 8610 Uster, zuhanden Kanton Zürich, Baudirektion, Tief­bauamt, Projektieren und Realisieren, Walcheplatz 2, 8090 Zürich, einzureichen (§ 17 StrG; §§ 21 ff VRG).

Die Publikation erscheint auch im Amtsblatt des Kantons Zürich vom Freitag, 30. No­vember 2018.

Stadt Uster, Bau
bau@uster.ch

Zugehörige Objekte

Name
20181128_Publ_Sulzbacherstrasse-Bushaltestellen-Neufuhr_AvU-Zeitung.pdf Download 0 20181128_Publ_Sulzbacherstrasse-Bushaltestellen-Neufuhr_AvU-Zeitung.pdf