Festlegung Gewässerraum im Zusammenhang mit dem Gestaltungsplanverfahren «Park am Aabach», Uster, Bekanntmachung der kantonalen Festlegung
Die Baudirektion des Kantons Zürich hat am 28. September 2018 verfügt:
Der Gewässerraum im Sinne von Art. 41a GSchV wird im Rahmen des öffentlichen Gestaltungsplans «Park am Aabach», Stadt Uster, festgelegt.
Massgebende Unterlagen:
- Situation 1:1000 vom Dezember 2015
- Technischer Bericht vom Dezember 2015
- Schnittprofile Aabach 1:200 vom Dezember 2015
- Stellungnahme der Stadt Uster zu den Einwendungen vom Dezember 2015
- Stellungnahme der Baudirektion zu den Einwendungen gemäss § 15h HWSchV vom 17. September 2018
Die Unterlagen liegen ab Freitag, 9. November 2018, während 30 Tagen bei der Stadt Uster, Stadtraum und Natur, 3. Stock, Oberlandstrasse 78, 8610 Uster, während der Büroöffnungszeiten zur Einsicht auf.
Gegen diese Verfügung (inkl. der Stellungnahme der Baudirektion zu den Einwendungen) kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Baurekursgericht, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs eingereicht werden. Die in 3-facher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung (inkl. der Stellungnahme der Baudirektion zu den Einwendungen) ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Entscheide der Rekursinstanz sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Die Publikation erscheint auch im Amtsblatt des Kantons Zürich vom Freitag, 9. November 2018.
Stadt Uster, Bau
bau@uster.ch
Zugehörige Objekte
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Publi_Park-Aabach-GP-Gewaesserraum_20181107_AvU.pdf | Download | 0 | Publi_Park-Aabach-GP-Gewaesserraum_20181107_AvU.pdf |
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