Festlegung Gewässerraum im Zusammenhang mit dem Gestaltungsplanverfahren «Park am Aabach», Uster, Bekanntmachung der kantonalen Festlegung

9. November 2018

Die Baudirektion des Kantons Zürich hat am 28. September 2018 verfügt:

Der Gewässerraum im Sinne von Art. 41a GSchV wird im Rahmen des öffentlichen Gestaltungsplans «Park am Aabach», Stadt Uster, festgelegt.

Massgebende Unterlagen:

  1. Situation 1:1000 vom Dezember 2015
  2. Technischer Bericht vom Dezember 2015
  3. Schnittprofile Aabach 1:200 vom Dezem­ber 2015
  4. Stellungnahme der Stadt Uster zu den Einwendungen vom Dezember 2015
  5. Stellungnahme der Baudirektion zu den Einwendungen gemäss § 15h HWSchV vom 17. September 2018

Die Unterlagen liegen ab Freitag, 9. No­vember 2018, während 30 Tagen bei der Stadt Uster, Stadtraum und Natur, 3. Stock, Oberlandstrasse 78, 8610 Uster, während der Büroöffnungszeiten zur Einsicht auf.

Gegen diese Verfügung (inkl. der Stellung­nahme der Baudirektion zu den Einwendun­gen) kann innert 30 Tagen, von der Veröf­fentlichung an gerechnet, beim Baurekurs­gericht, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs eingereicht werden. Die in 3-facher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung (inkl. der Stellungnahme der Baudirektion zu den Einwendungen) ist beizulegen. Die an­gerufenen Beweismittel sind genau zu be­zeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Entscheide der Re­kursinstanz sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Die Publikation erscheint auch im Amtsblatt des Kantons Zürich vom Freitag, 9. Novem­ber 2018.

Stadt Uster, Bau
bau@uster.ch

Zugehörige Objekte

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