Riedikerstrasse, Relliker- bis Seefeldstrasse, Öffentliche Planauflage, Mitwirkung der Bevölkerung

26. Oktober 2018

Gemäss § 13 des Strassengesetzes (StrG) wird folgendes Projekt der Bevölkerung zur Stellungnahme unterbreitet.

Die Riedikerstrasse, Relliker- bis Seefeld­strasse, ist sanierungsbedürftig. Im Zusam­menhang mit der Instandsetzung sollen fol­gende Massnahmen ausgeführt werden:

  • Behebung von Veloschwachstellen
  • Verbesserung der Veloinfrastruktur
  • Siedlungsverträglichkeit des Strassenraums
  • Optimierung der Bushaltestellen
  • Anpassung der Fussgängerübergänge

Details können den Projektunterlagen ent­nommen werden.

Das Projektdossier liegt ab Freitag, 26. Oktober 2018, während 30 Tagen bei der Stadt Uster, Abteilung Bau, 3. Stock, Oberlandstrasse 78, 8610 Uster, während der Büroöffnungszeiten zur Einsicht auf. Gleichzeitig können die Projektunterlagen auf «tba.zh.ch–Aktuell–Planauflageverfah­ren–Mitwirkungsverfahren § 12/13 StrG» eingesehen werden.

https://tba.zh.ch/internet/baudirektion/tba/de/aktuell/planauflageverfahren/mitwirkungsverfahren_12_13/uster_riedikon.html#a-content

Einwendungen gegen das Projekt im Sinne der Mitwirkung der Bevölkerung können in­nerhalb der Auflagefrist, also bis spätestens 26. November 2018, schriftlich bei der Stadt Uster, Infrastrukturbau und Unterhalt, zu­handen Kanton Zürich, Baudirektion, Tief­bauamt, Projektieren und Realisieren, Wal­cheplatz 2, 8090 Zürich, erhoben werden.

Die Publikation erscheint auch im Amtsblatt des Kantons Zürich vom Freitag, 26. Okto­ber 2018.

Stadt Uster, Bau
bau@uster.ch

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