Volksinitiative «Bodeninitiative: Boden behalten – Uster gestalten!» <br>Publikation gemäss § 125 Gesetz über die politischen Rechte (GPR)

24. Januar 2018
Die Unterschriftensammlung für die Volksinitiative «Bodeninitiative: Boden behalten – Uster gestalten!» hat begonnen.
Beim Stadtrat Uster wurde die nachfolgend bezeichnete Volksinitiative zur Vorprüfung eingereicht:

Titel:

«Bodeninitiative: Boden behalten – Uster gestalten!»

Initiativtext:

Gestützt auf § 10 der Gemeindeordnung der Gemeinde Uster sowie das Gesetz über die politischen Rechte stellen die unterzeichnenden Stimmberechtigten der Stadt Uster in der Form einer allgemeinen Anregung folgendes Begehren:

Grundstücke, die im Eigentum der Stadt Uster sind, sollen grundsätzlich nicht veräussert werden. Sie können Dritten jedoch im Baurecht zur Nutzung überlassen werden. Der Verkauf oder Tausch von städtischen Grundstücken ist nur dann zulässig, wenn ein anderes Grundstück erworben wird, welches in Bezug auf Fläche und Nutzung mit dem veräusserten Grundstück vergleichbar ist.

Das Initiativkomitee besteht aus den nachstehend angeführten Mitgliedern:
Karin Fehr Thoma, Weiherallee 29, 8610 Uster
Patricio Frei, Talweg 165, 8610 Uster
Eveline Fuchs, Riedikerstrasse 21, 8610 Uster
Meret Schneider, Freiestrasse 23, 8610 Uster
Thomas Wüthrich, Brandstrasse 30, 8610 Uster
Sergio Zanchi, Forchstrasse 22A, 8610 Uster

Der Stadtrat hat am 9. Januar 2018 Folgendes beschlossen:
  1. Es wird festgestellt, dass Titel und Begründung der Volksinitiative «Bodeninitiative: Boden behalten – Uster gestalten» den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.
  2. Es wird festgestellt, dass die Unterschriftenliste den gesetzlichen Vorschriften entspricht.
  3. Gegen diese Anordnung kann innert 5 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet (Fristenlauf beginnend am Tage nach der Veröffentlichung) beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Es beginnt somit die Frist von 6 Monaten zur Sammlung und Einreichung der für das Zustandekommen der Volksinitiative erforderlichen Unterschriftenzahl.

Uster, 24. Januar 2018
Stadtrat Uster

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