Gebühren der Stadt Uster / Änderungen Gebührentarif
Mit Beschluss vom 21. Oktober 2025 hat der Stadtrat die städtischen Gebühren angepasst. Die Anpassungen treten auf den 1. Januar 2026 in Kraft.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag sowie dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Der Beschluss ist auf Uster.ch unter den Geschäften des Stadtrates in der Sitzung vom 21. Oktober 2025 einsehbar.
Uster, 29. Oktober 2025
Stadtrat Uster
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Steuerung und Führung | 044 944 72 04 | Kontaktformular |
