Plangenehmigungsgesuch für Starkstromanlagen

7. Juni 2023

Plangenehmigungsgesuch für Starkstromanlagen:
Standort: 8616 Riedikon

Transformatorenstation Uster, Haufland
- Neubau auf Parzelle Nr. B7322 in der Gewerbezone 2

Koordinaten: 2696350/1243445

20 kV-Kabel zur Transformatorenstation Haufland ab der Kabelleitung L-0189578
- Neubau der Kabelschutzrohranlage mit Kabeleinzug ab der bestehenden Kabelleitung
L-0189578

Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat hat die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ), Stationsstrasse 15, 8623 Wetzikon ZH im Namen von Elektrizitätswerke des Kantons Zürich EKZ, Dreikönigstrasse 18, 8022 Zürich und Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ), Ueberlandstrasse 2, 8953 Dietikon die oben erwähnten Plangenehmigungsgesuche eingereicht.

Die Gesuchsunterlagen werden vom 7. Juni 2023 bis 07. Juli 2023 bei der Stadt Uster, Abteilung Bau, Oberlandstrasse 82, 4. OG, 8610 Uster, während den Büroöffnungszeiten öffentlich aufgelegt.

Rechtliche Hinweise

Enteignungsbann
Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42-44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge. Wird durch die Enteignung in Miet- und Pachtverträge eingegriffen, die nicht im Grundbuch vorgemerkt sind, so haben die Vermieter und Verpächter ihren Mietern und Pächtern sofort nach Empfang der persönlichen Anzeige davon Mitteilung zu machen und den Enteigner über solche Miet- und Pachtverhältnisse in Kenntnis zu setzen (Art. 32 Abs. 1 EntG).      

Einsprachen, Einwände und Begehren     
Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Während derselben Auflagefrist kann, wer nach den Vorschriften des EntG Partei ist, sämtliche Begehren nach Artikel 33 EntG geltend machen. Diese sind im Wesentlichen:

  1. Einsprachen gegen die Enteignung
  2. Begehren nach den Artikeln 7-10 EntG;
  3. Begehren um Sachleistung (Art. 18 EntG);
  4. Begehren um Ausdehnung der Enteignung (Art. 12 EntG);
  5. die geforderte Enteignungsentschädigung.

Zur Anmeldung von Forderungen innerhalb der Einsprachefrist sind auch die Mieter und Pächter sowie die Dienstbarkeitsberechtigten und die Gläubiger aus vorgemerkten persönlichen Rechten verpflichtet. Pfandrechte und Grundlasten, die auf einem in Anspruch genommenen Grundstück haften, sind nicht anzumelden, Nutzniessungsrechte nur, soweit behauptet wird, aus dem Entzuge des Nutzniessungsgegenstandes entstehe Schaden.    

Kontaktstelle
Eidgenössisches Starkstrominspektorat         
Planvorlagen
Luppmenstrasse 1      
8320 Fehraltorf

Zugehörige Objekte

Name
Bewilligung Rohrleitungsinspektorat Download 0 Bewilligung Rohrleitungsinspektorat
Gesuchsformular Leitung Download 1 Gesuchsformular Leitung
Planausschnitt Gasleitung Download 2 Planausschnitt Gasleitung
Projektplan Leitung Download 3 Projektplan Leitung
Situationsplan Leitung Download 4 Situationsplan Leitung
Baugesuch TS Haufland Download 5 Baugesuch TS Haufland
Bericht NISV Download 6 Bericht NISV
Disposition Download 7 Disposition
Gesuch um Plangenehmigung Download 8 Gesuch um Plangenehmigung
Kennlinie Schutzstaffelung Trafo 630 kVA Download 9 Kennlinie Schutzstaffelung Trafo 630 kVA
Kennlinie Schutzstaffelung Trafo 1000 kVA Download 10 Kennlinie Schutzstaffelung Trafo 1000 kVA
NISV Beurteilung Download 11 NISV Beurteilung
Prinzipschema Download 12 Prinzipschema
Projektplan TS Haufland Download 13 Projektplan TS Haufland
Situationsplan TS Haufland 1:200 Download 14 Situationsplan TS Haufland 1:200
Situationsplan TS Haufland 1:500 Download 15 Situationsplan TS Haufland 1:500