Kirchuster, Einrichtung einer Begegnungszone, Bauliche Massnahmen, öffentliche Planauflage

23. September 2022

Kirchuster, Einrichtung einer Begegnungszone
Bauliche Massnahmen
Öffentliche Planauflage

Auf den folgenden Strassen und Strassenabschnitten soll eine Begegnungszone eingerichtet werden. Dazu wird das folgende Projekt gemäss § 16 und § 17 Strassengesetz öffentlich aufgelegt und betrifft folgende Strassen: 
- Quellenstrasse. Abschnitt Landihallenweg bis Seestrasse
- Landihallenweg
- Theaterstrasse

Das Projekt ist, soweit möglich, vor Ort ausgesteckt. Das Projektdossier liegt vom 23. September 2022 während 30 Tagen bei der Stadt Uster, Abteilung Bau, 4.  Stock, Oberlandstrasse 82, 8610 Uster, während der Büroöffnungszeiten zur Einsicht auf. 

Gegen das Projekt kann innerhalb der Auflagefrist schriftlich bei folgender Stelle Einsprache
erhoben werden: Stadt Uster, Abteilung Bau, Oberlandstrasse 82, Postfach, 8610 Uster. 

Mit der Einsprache können alle Mängel des Projektes geltend gemacht werden.  Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein  schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit  als möglich beizulegen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG). Einsprachen gegen die Enteignung sowie Begehren um Durchführung von Anpassungsarbeiten sind von den direkt Betroffenen ebenfalls innerhalb der Auflagefrist bei der Kontaktstelle einzureichen (§ 17 StrgG; 11 21 ff. VRG).
Die Publikation erscheint auch im Amtsblatt des Kantons Zürich vom Freitag, 23. September 2022.

Zugehörige Objekte

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