Winikerstrasse, Verlängerung Trottoir, öffentliche Planauflage

2. September 2022

Winikerstrasse
Verlängerung Trottoir
Öffentliche Planauflage

Das folgende Projekt wird gemäss § 16 und § 17 Strassengesetz öffentlich aufgelegt: 
- Verlängerung Trottoir im Bereich der Tennisplätze

Das Projekt ist, soweit möglich, vor Ort ausgesteckt. Das Projektdossier liegt vom 2. September 2022 während 30 Tagen bei der Stadt Uster, Abteilung Bau, 4.  Stock, Oberlandstrasse 82, 8610 Uster, während der Büroöffnungszeiten zur Einsicht auf. 

Gegen das Projekt kann innerhalb der Auflagefrist schriftlich bei folgender Stelle Einsprache
erhoben werden: Stadt Uster, Abteilung Bau, Oberlandstrasse 82, Postfach, 8610 Uster. 

Mit der Einsprache können alle Mängel des Projektes geltend gemacht werden.  Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein  schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit  als möglich beizulegen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG). Einsprachen gegen die Enteignung sowie Begehren um Durchführung von Anpassungsarbeiten sind von den direkt Betroffenen ebenfalls innerhalb der Auflagefrist bei der Kontaktstelle einzureichen (§ 17 StrgG; 11 21 ff. VRG).
Die Publikation erscheint auch im Amtsblatt des Kantons Zürich vom Freitag, 2. September 2022.

Zugehörige Objekte

Name
Übersichtsplan Download 0 Übersichtsplan
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