Der Stadtrat befürwortet Spitalfusion und Spital Uster als gemeinnützige Aktiengesellschaft

14. November 2019
Der Stadtrat Uster empfiehlt zuhanden des Gemeinderats ein Ja zur geplanten Fusion der Spitäler Uster und Wetzikon. Er befürwortet auch die Vorlage, mit der das Spital Uster vom Zweckverband in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden soll, falls die Fusion nicht zustande kommt. Nach der Behandlung im Parlament gelangen die Vorlagen am Sonntag, 17. Mai 2020, zur Volksabstimmung.

Die Trägerschaften der beiden Spitäler Uster und Wetzikon wollen den Herausforderungen, denen sie heute ausgesetzt sind, mit einer Fusion begegnen. Technologischer Wandel, hohe Investitionen, Auflagen des Kantons, zu erfüllende Fallzahlen, Mangel an Fachkräften und die Verlagerung vom stationären zum ambulanten Bereich sind einige der wichtigsten Fragen, welche die beiden Spitäler zu beantworten haben. Die Wirtschaftlichkeit steht unter starkem Druck. Aus diesem Grund sollen die Trägerschaften der Spitäler Uster (Zweckverband Spital Uster) und Wetzikon (GZO AG) zur gemeinnützigen «Gesundheitsversorgung Glattal und Zürcher Oberland AG» fusioniert werden. Die Zweckverbandsgemeinden des Spitals Uster, darunter auch die Stadt Uster, würden neu Aktionäre dieser neuen Aktiengesellschaft.

Der Stadtrat Uster hat sich intensiv mit der Frage der Spitalfusion befasst und beantragt dem Gemeinderat, den Stimmberechtigten von Uster ein Ja an der Urne zu empfehlen. Hauptgrund für den Stadtrat sind wirtschaftliche Überlegungen: Das gegenwärtig erwartete Bevölkerungswachstum in der Region allein genügt nicht, um die Spitäler in Zukunft einzeln betreiben zu können. Würden nun die Spitäler Uster und Wetzikon zu einer Organisation zusammengeführt, könnte sie in ihrem Einzugsgebiet gemeinsam eine hochwertige medizinische Versorgung zu vertretbaren Kosten anbieten. Vorwiegend in Uster würden ein Akutspital mit Notfallaufnahme und eine Rehabilitationsinfrastruktur bestehen; hauptsächlich in Wetzikon würden die planbare ambulante und stationäre Versorgung sowie ebenfalls eine Notfallaufnahme betrieben. Auch ermöglichte die Fusion der beiden Spitäler, bei den Bauinvestitionen rund 100 Millionen Franken einzusparen.

Zweite Vorlage: Ja zur Umwandlung des Spitals Uster in eine AG

Ebenfalls am 17. Mai 2020 gelangt in den Gemeinden des Zweckverbands Spital Uster die Vorlage für eine Umwandlung des Zweckverbands Spital Uster in die gemeinnützige «Spital Uster AG» zur Abstimmung. Auch hier beantragt der Stadtrat dem Gemeinderat, die Abstimmungsempfehlung für ein Ja auszusprechen. Diese Vorlage kommt nur dann zur Umsetzung, wenn die geplante Fusion der beiden Spitäler nicht zustande kommt. Die Umwandlung des Zweckverbands Spital Uster in eine gemeinnützige Aktiengesellschaft war bereits Gegenstand der Volksabstimmung vom 8. März 2015. Die Vorlage scheiterte damals, weil sich die Stadt Uster sowie die Gemeinden Pfäffikon und Wildberg gegen die Umwandlung ausgesprochen hatten. Hauptargumente damals waren der befürchtete Abbau an demokratischen Rechten sowie die Klausel, dass nur 51 % der Aktien längerfristig bei den Gemeinden verbleiben sollten. Dadurch bestand die Befürchtung, dass das Spital Uster zum «Spekulationsobjekt» von profitorientierten Spitalinvestoren werden könnte. Auch wurde die Notwendigkeit der Umwandlung ganz grundsätzlich in Frage gestellt, da das Spital Uster auch als Zweckverband erfolgreich arbeite.

Geänderte Rahmenbedingungen wirken sich aus

Mit den 2012 eingeführten neuen Bestimmungen zur Spitalplanung und Spitalfinanzierung hat sich das Umfeld der Spitäler in der ganzen Schweiz aber sehr stark verändert, und die Auswirkungen haben sich in den vergangenen Jahren in einem Ausmass verschärft, wie es anlässlich der Volksabstimmung im März 2015 noch nicht erkennbar war. Die Abgeltung der Spitalleistungen mit Fallpauschalen sowie der Verzicht auf die hoheitliche Steuerung der Leistungsmengen führen zu einem verstärkten Wettbewerb unter den Spitälern. Der Stadtrat stützt die Auffassung der heutigen Trägerschaft des Spitals Uster, dass die Aktiengesellschaft dank schlanker Strukturen und der damit verbundenen Agilität die richtige Rechtsform für eine erfolgreiche Zukunft des Spitals Uster ist. Gegenüber der Vorlage von 2015 wird der Eintritt von Aktionären ausserhalb der Zweckverbandsgemeinden stärker geregelt. Dies verhindert, dass das Spital Uster zu einem Objekt des Interesses von profitorientierten Spitalinvestoren wird. 80 % der Aktienstimmen und des Aktienkapitals der neuen Aktiengesellschaft müssten von Körperschaften des öffentlichen Rechts, von Instituten des öffentlichen Rechts oder von gemeinnützigen schweizerischen Stiftungen ausgeübt werden, und mindestens 60 % der Aktienstimmen und des Aktienkapitals müssten von Gemeinden gehalten werden.

Beide Vorlagen kommen voraussichtlich am 17. Mai 2020 zur Volksabstimmung. Der Fusion müssen alle betroffenen Gemeinden zustimmen.

Bildliche Darstellung Fusion Spitäler Uster+Wetzikon