Die Stadt Uster gewährleistet die Lohngleichheit zwischen Frau und Mann

12. Juni 2019
Im Herbst 2018 beauftragte der Stadtrat Uster die Verwaltungsführung mit der Durchführung einer umfassenden Lohnuntersuchung. In der Folge wurden die Lohndaten von sämtlichen städtischen Mitarbeitenden aufgearbeitet und mit der vom Bund zur Verfügung gestellten «LOGIB»-Software einer Analyse unterzogen. Dabei hat sich herausgestellt, dass die geschlechtsspezifische Lohndifferenz beim Verwaltungspersonal 2,5 Prozent beträgt. Der von der Lohncharta geforderte Toleranzwert von maximal 5 Prozent wird somit deutlich unterschritten.

In den vergangenen Monaten hat die Stadtverwaltung Uster zusammen mit der Firma «Human Capital Academy» sämtliche Lohndaten aufgearbeitet und in eine für «LOGIB» lesbare Form gebracht. Insgesamt wurden so die Lohndaten von rund 900 Mitarbeitenden analysiert. «LOGIB» beurteilt die Löhne aufgrund der nachfolgenden Kriterien: «Alter, Dienstjahre, Ausbildung, Hierarchiestufe und betriebliches Kompetenzniveau». Lohndifferenzen, die aufgrund dieser Kriterien nicht begründet werden können, fallen in der Folge unter den Begriff der «nicht erklärbaren Unterschiede» und deuten somit auf eine mögliche geschlechterspezifische Diskriminierung hin.

Keine systematische Lohndiskriminierung

Die Untersuchung bei der Stadt Uster hat nun ergeben, dass Frauen bei diesen nicht näher erklärbaren Lohndifferenzen 2,5 Prozent weniger verdienen als Männer. Der Stadtrat hat mit Befriedigung zur Kenntnis genommen, dass keine systematische Lohndiskriminierung vorliegt. Gleichwohl ist die Verwaltung gefordert, den Wert von 2,5 Prozent weiter zu reduzieren und die Anstellungsverfahren so zu gestalten, dass möglichst keine Lohndifferenzen mehr bestehen.

Die Vorgaben der «Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor» werden von der Stadt Uster klar eingehalten. Der Stadtrat prüft nun eine Unterzeichnung der Charta. Damit befasst sich der Stadtrat auch mit einem Kernanliegen des am 18. März 2019 vom Gemeinderat überwiesenen Postulats Nr. 510/2018 (Unterzeichnung «Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor»).