Uster führt die elektronische Parkkarte ein

8. November 2018
Vergessene oder schlecht platzierte Parkkarten gehören in Uster ab 2019 der Vergangenheit an. Die elektronische Parkkarte wird die bisher gebräuchliche Papier-Parkkarte ersetzen. Dafür setzt die Stadtpolizei die Parkingpay-Plattform ein, die sich bereits bei der bargeldlosen Bezahlung gebührenpflichtiger Parkfelder bewährt hat. Künftig wird, wer dazu berechtigt ist, auch die Parkkarte über diese Plattform beziehen und verwalten können.

Ab dem 1. Januar 2019 gibt es in Uster bis auf wenige Ausnahmen nur noch virtuelle Dauerparkkarten. Die sogenannte e-Parkkarte auf Basis der Plattform «Parkingpay» löst die traditionelle Parkkarte auf laminiertem Papier ab. Wer heute bereits eine Parkkarte hat, wird auf einfache Weise per App oder Web auf die elektronische Plattform umsteigen können, weil die entsprechenden Kontrollschildnummern im System bereits vorerfasst sein werden. Wer sich neu für eine Dauerparkkarte beispielsweise in seiner Wohnzone interessiert, muss vorgängig ein Gesuch zur Kontrollschildfreigabe einreichen. Die Voraussetzungen zum Bezug sind in der Parkierungsverordnung der Stadt Uster festgelegt; die fälligen Beträge im Gebührentarif der Stadt Uster verankert. Die Gesuche können mit einem der Formulare auf dieser Seite in der Rubrik Online-Dienste geladen werden. Die Stadtpolizei überprüft die eingereichten Gesuche und gibt bei positivem Entscheid das Kontrollschild auf der Parkingpay-Plattform frei.

Parkingpay-Konto für einfache Verwaltung

Die e-Parkkarte kann nach Kontrollschildfreigabe über das persönliche Parkingpay-Konto gekauft werden, das zu diesem Zweck mit einem entsprechenden Guthaben versehen sein muss. Der fällige Betrag wird dann direkt vom Parkingpay-Konto abgebucht. Ist das Ablaufdatum der e-Parkkarte erreicht, kann ohne erneutes Gesuch über die App oder im Web eine neue e-Parkkarte gekauft werden.

Kunden ohne Smartphone oder Internetzugang können auch künftig eine Parkkarte am Schalter der Stadtpolizei beantragen und bezahlen. Die Kontrollschild-Nummern werden für eine e-Parkkarte im System hinterlegt, ein Parkingpay-Konto wird in diesem Fall nicht eröffnet.

Bereits ausgestellte Parkkarten auf Papier bleiben bis zum aufgedruckten Datum gültig und müssen bis zu ihrem Ablauf und der Ablösung durch die e-Parkkarte weiterhin hinter der Windschutzscheibe sichtbar platziert werden. Im Hinblick auf die Umstellung erhalten alle, die gegenwärtig in Besitz einer Monats- oder Jahresparkkarte sind, frühzeitig vor deren Ablauf ein persönliches Schreiben. Es erläutert, wie die neue e-Parkkarte erworben werden kann, auch wird eine beigelegte Wegleitung der Stadtpolizei über das neue System informieren. Diese liegt auch bei der Stadtpolizei im Stadthaus auf oder kann unten geladen werden. Weitere Fragen zur e-Parkkarte beantwortet die Stadtpolizei Uster gerne per Telefon oder am Schalter.

Führung und Verwaltung des Parkingpay-Systems erfolgen im Rahmen der eidgenössischen Gesetzgebung über den Datenschutz (DSG). Alle persönlichen Angaben und registrierten Parkvorgänge können ausschliesslich von der Digitalparking AG als Betreiberin der Parkingpay-Plattform sowie von der Stadtpolizei Uster und deren Vertreter eingesehen und verarbeitet werden. Eine Weitergabe an unberechtigte Dritte erfolgt nicht.

Symbolbild Parkuhr

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