Coronavirus: Aktuelle Informationen für Uster – Stand per 2. Februar 2022

2. Februar 2022
Der Bundesrat hat am 2. Februar 2022 in Zusammenhang mit der Pandemie-Bekämpfung die Homeoffice-Pflicht und die Kontaktquarantäne per sofort aufgehoben. Er schlägt zudem eine umfassende Aufhebung von Massnahmen vor, die er, abhängig von der epidemischen Lageentwicklung, am 16. Februar 2022 zu beschliessen gedenkt. – Auf den Zutritt zu Hallenbad und Stadtbibliothek Uster wirken sich die geltenden Bestimmungen in unveränderter Weise aus.

Hallenbad Uster

Im Hallenbad Uster gilt für Personen ab 16 Jahren eine verschärfte Zertifikatspflicht (2G+): Der Zugang zum Bad ist nur für Geimpfte/Genesene in den letzten 4 Monaten oder Geimpfte/Genesene mit einem negativen Test möglich. Alle Gäste müssen sich mit einer ID ausweisen können. Im Eingangsbereich gilt eine Maskenpflicht.

Stadt- und Regionalbibliothek Uster

Die Bibliothek ist werktags von 9 bis 18 Uhr, am Samstag von 10 bis 16 Uhr geöffnet. Erwachsene über 16 Jahren haben müssen geimpft oder genesen sein (2G). Zum Abholen von reservierten Medien oder Zurückbringen von ausgeliehenen Medien ist kein Zertifikat erforderlich. Mehr Einzelheiten auf der Seite der Stadtbibliothek.

> Die Beschlüsse des Bundesrats vom 2. Februar 2022

Aktuelle Situation

2G und 2G+

Zu Innenräumen von Kultur-, Sport- und Freizeitbetrieben sowie zu Veranstaltungen im Innern haben nur geimpfte und genesene Personen Zugang (2G). Als zusätzlicher Schutz muss an diesen Orten eine Maske getragen und darf nur im Sitzen gegessen und getrunken werden.

Wo die Maske nicht getragen werden kann, wie im Hallenbad, sind nur noch geimpfte und genesene Personen zugelassen, die zusätzlich ein negatives Testresultat vorweisen können (2G+). Personen, deren Impfung, Auffrischimpfung oder Genesung höchstens vier Monate zurückliegt, müssen keinen Test machen lassen.

Das Zertifikat dokumentiert eine Covid-19-Impfung, eine durchgemachte Erkrankung oder ein negatives Testergebnis. Die Regelungen sind auf der Seite des Bundesamts für Gesundheit BAG ersichtlich. Per Ende Januar 2022 wird die Gültigkeit der Impf- und Genesenenzertifikate auf 270 Tage verkürzt.

Impfung

Das Spital Uster betreibt in der Dreifachturnhalle auf dem Buchholz-Areal das regionale Covid-19-Impfzentrum. Aktuelle Informationen finden Sie auf Website des Impfzentrums. Für die Impfung registrieren können Sie sich auf zh.vacme.ch. Dort ersehen Sie auch, an welchen Orten Sie sich auch impfen lassen können. Buchen Sie Ihren Termin – ganz besonders für die «Booster-Impfung» (Auffrischimpfung). Diese steht neu bereits ab dem vierten Monat nach der zweiten Dosis zur Verfügung.

Schnelltests

Alles Wissenswerte zu den Tests auf Coronavirus hat das Spital Uster auf dieser Webseite zusammengefasst, dort hat es auch Links zu den Terminbuchungen.

Im Center Uster West bietet die Drogerie Pfleiderer ebenfalls Tests an.

Die Stadtverwaltung erhält nicht automatisch Kenntnis von weiteren Testmöglichkeiten und kann diese auch nicht systematisch recherchieren. Bitte informieren Sie sich deshalb aktuell anderweitig.

Wer Tests in Uster anbietet und hier aufgeführt werden möchte, kann dies per Mail melden an kommunikation@uster.ch.

Homeoffice

Der Bundesrat empfiehlt, im Homeoffice zu arbeiten. Eine Pflicht dazu besteht nicht mehr.

Private Treffen

Private Treffen sind auf zehn Personen beschränkt, falls eine Person ab 16 Jahren dabei ist, die nicht geimpft oder genesen ist.

Schulen

An den Schulen in Uster besteht generelle Maskenpflicht.

Einreise aus dem Ausland

Die Webseite des Bundesamtes für Gesundheit informiert über die aktuell geltenden Regelungen.

Ältere Menschen und Risikogruppen, Schwangere

Das Coronavirus kann für ältere Menschen, schwangere Frauen und Erwachsene mit gewissen Vorerkrankungen gefährlich sein. Sie erhalten auf der Seite des BAG mehr Informationen.

Haben Sie Fragen oder brauchen Sie Unterstützung im Alltag, zum Beispiel für den Einkauf, für die Fahrt zum Arzt oder einen Gesprächspartner? Dann wenden Sie sich an Silvia Angst von der Fachstelle Alter der Stadt Uster, Telefon 044 944 74 59. Sie beantwortet gerne Ihre Fragen und hilft Ihnen bei der Suche nach einer guten Lösung.

Heime Uster

Für die Heime Uster finden Sie aktuelle Informationen zur geltenden Besuchsregelung auf der Website der Heime Uster.

Anlaufstellen bei Sorgen und Problemen

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Links von Einrichtungen, die Sie im Fall von persönlichen Fragestellungen unterstützen können.

Auskünfte

Zur Coronavirus-Situation stehen diese Auskunftsstellen zur Verfügung:

  • Für medizinische Fragen rund um das Corona-Virus: Ärztefon 0800 33 66 55
  • Allgemeine Fragen: Bundesamt für Gesundheit 058 463 00 00
    (06–23 Uhr)
  • Allgemeine Fragen: Kantonale Coronavirus-Hotline 0800 044 117
    (Mo–Fr: 8–20 Uhr; Sa/So: 9–16 Uhr)
  • Fragen zur Covid-19-Impfung: Infoline 0800 88 66 44 (06–23 Uhr)
  • Fragen bezüglich Uster: Hauptnummer der Stadtverwaltung 044 944 71 11
    (übliche Öffnungszeiten

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Offizielle Informationen und barrierefreie Inhalte

Informationen in leichter Sprache und Informationen in Gebärdensprache finden sich auf der Seite des BAG.

Diese Seite wird von der Stadt Uster laufend ergänzt und aktualisiert. Die verbindlichen gültigen Verordnungen können auf den Seiten des BAG und der Gesundheitsdirektion nachgeschlagen werden.

Letzte Aktualisierung: 3. Februar 2022

Grafik Massnahmenverlängerung vom 3. Februar 2022