Coronavirus: Aktuelle Informationen für Uster – Stand per 31. Mai 2021

30. Mai 2021
Der Bundesrat hat am 26. Mai 2021 den Beginn der «Stabilisierungsphase» per Montag, 31. Mai 2021, verkündet. Das heisst, er hat weitere Pandemie-Massnahmen gelockert. Private Veranstaltungen und Menschenansammlungen bleiben weiter eingeschränkt, es können aber mehr Personen teilnehmen. Restaurants können ihre Innenbereiche öffnen.

Lage aufgrund der Beschlüsse des Bundesrates, gültig ab 31. Mai 2021

Speziell in Uster

Hallenbad

Das Hallenbad Uster ist für alle wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten offen. Die Anzahl Gäste ist begrenzt. Weitere Einzelheiten zu den Hygienemassnahmen finden Sie auf der Seite des Hallenbads.

Stadt- und Regionalbibliothek

Die Bibliothek ist für Ausleihen und Rückgaben von Medien geöffnet. Veranstaltungen mit wenig Publikum sind erlaubt.

Aktuelle Situation

Befolgen Sie die geltenden Hygiene- und Verhaltensregeln. Gegenüber anderen Personen soll ein Abstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten werden. Zudem gilt eine Maskentragpflicht gemäss der Seite des BAG auch in Innenräumen und Fahrzeugen, wenn mehr als eine Person anwesend ist.

Private Treffen drinnen sind mit maximal 30 Personen möglich, draussen mit maximal 50 Personen. Draussen muss entweder eine Maske getragen oder der erforderliche Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden.

In Innenräumen gelten grundsätzlich Masken- und Abstandspflicht. Ausnahmen sind möglich, etwa beim Ausdauertraining in Fitnesszentren, wo aber auf einen zusätzlichen Abstand geachtet werden muss .

Der Bundesrat lockert die Pflicht für Arbeitgeber, Home-Office anzuordnen: In Betrieben, wo regelmässig getestet wird, besteht lediglich eine Home-Office-Pflicht. Fragen zur Homeoffice-Pflicht können Arbeitnehmer und Arbeitgeber per E-Mail (corona@vd.zh.ch) an das Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Zürich richten.

Impfung

Das Spital Uster betreibt in der Dreifachturnhalle auf dem Buchholz-Areal das regionale Covid-19-Impfzentrum. Aktuelle Informationen finden Sie auf der Spezialseite zum Thema Impfung.

Schnelltests

Seit 15. März 2021 übernimmt der Bund alle Kosten für Schnelltests. Somit können Sie sich mit diesen Tests gratis testen lassen, auch wenn Sie keine Symptome des Coronavirus haben. Das Spital Uster bietet Schnelltests mit vorheriger Anmeldung an. Die Anzahl verfügbarer Termine ist beschränkt. Mehr Informationen auf dieser Webseite des Spitals, sie enthält auch Links zu den Terminbuchungen.

In Apotheken in Uster sind leider mangels geeigneter Räumlichkeiten und Personal keine solche Tests möglich. Die Website des Apothekerverbands des Kantons Zürich informiert mit einem Lageplan, welche Apotheken im Kanton Schnelltests anbieten.

Geschäfte, Gastronomie und Veranstaltungen

Die Anzahl der Kundinnen und Kunden in Läden ist beschränkt. Sämtliche Einkaufsläden können ihre Dienstleistungen in geohntem Rahmen anbieten.

Restaurants und Bars können ihre Innenbereiche öffnen. Maximal 4 Personen pro Tisch, Ehebung der Kontaktdaten und Sitzpflicht für alle Gäste. In Aussenbereichen sind 6 Personen pro Tisch erlaubt.

Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind verboten. Dies betrifft zum Beispiel Vereinsaktivitäten oder Museumsführungen, aber auch Veranstaltungen im Familien- oder Freundeskreis, die in einer öffentlich zugänglichen Einrichtung stattfinden, z.B. im Saal eines Restaurants. Für Veranstaltungen mit Publikum gilt: Drinnen sind maximal 100 Personen möglich, bzw. 1/2 der Kapazität. Im Freien können maximal 300 Personen teilnehmen, bzw. 1/2 der Kapazität. Für alle Veranstaltungen muss ein Schutzkonzept umgesetzt werden. ­

Situation für Unternehmen

Die Stadt Uster kann bis Ende September 2021 Unterstützungsleistungen aus den Mitteln, die 2020 gesprochen wurden, an Kleinstbetriebe ausrichten. Das Formular für das Gesuch kann hier heruntergeladen werden.

Informationen zum Härtefallprogramm des Kantons Zürich finden Sie auf der Webseite des Kantons.

Sportanlagen

Die Aussensportanlagen in Uster sind geöffnet. Die Sporthallen und das Hallenbad Buchholz sind wieder verfügbar. Für die Anlagen besteht ein Schutzkonzept. Zum Hallenbad sind alle Einzelheiten aktuell auf dieser Webseite zu finden.

Schulen

In Schulen ab der Sekundarstufe II (Gymnasien, Berufsschulen) gilt generelle Maskenpflicht. Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat diese Maskenpflicht auf die Schülerinnen und Schüler ab der 4. Klasse der Primarstufe ausgedehnt. Sie müssen in den Schulgebäuden und im Unterricht eine Maske tragen. Die Maksentragpflicht im Freien ist auf Volksschulstufe aufgehoben.

Einreise aus dem Ausland

Auf der Webseite des Bundesamtes für Gesundheit ist die jeweils aktuelle Liste der Staaten oder Gebiete zu finden, wo erhöhtes Ansteckungsrisiko besteht. Wer aus einem dieser Länder oder Gebiete in die Schweiz zurückkehrt, muss bei der Einreise einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden ist, und für 10 Tage in Quarantäne.

Wer mit dem Flugzeug in die Schweiz einreist, muss unabhängig vom Herkunftsland bei der Einreise in die Schweiz einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden ist.

Wer geimpft ist, oder innerhalb der letzten 6 Monate genesen, ist von allen grenzsanitarischen Massnahmen der Schweiz ausgenommen: Sie müssen das Einreiseformular nicht ausfüllen, kein negatives Testresultat vorweisen und auch nicht in Quarantäne. Aber Achtung: Diese Ausnahmen gelten nicht, wenn Sie aus einem Land einreisen, das aufgrund einer besorgniserregenden Variante auf der BAG-Liste der Risikoländer steht.

Laden Sie die SwissCovid App auf Ihr Mobiltelefon, um das «Contact tracing» effizient zu unterstützen.

Ältere Menschen und Risikogruppen, Schwangere

Das Coronavirus kann für ältere Menschen, schwangere Frauen und Erwachsene mit gewissen Vorerkrankungen gefährlich sein. Sie erhalten auf der Seite des BAG mehr Informationen.

Haben Sie Fragen oder brauchen Sie Unterstützung im Alltag, zum Beispiel für den Einkauf, für die Fahrt zum Arzt oder einen Gesprächspartner? Dann wenden Sie sich an Silvia Angst von der Fachstelle Alter der Stadt Uster, Telefon 044 944 74 59. Sie beantwortet gerne Ihre Fragen und hilft Ihnen bei der Suche nach einer guten Lösung.

Heime Uster

Für die Heime Uster finden Sie aktuelle Informationen zur geltenden Besuchsregelung auf der Website der Heime Uster.

Anlaufstellen bei Sorgen und Problemen

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Links von Einrichtungen, die Sie im Fall von persönlichen Fragestellungen unterstützen können.

Auskünfte

Zur Coronavirus-Situation stehen diese Auskunftsstellen zur Verfügung:

  • Für medizinische Fragen rund um das Corona-Virus: Ärztefon 0800 33 66 55
  • Allgemeine Fragen: Bundesamt für Gesundheit 058 463 00 00
    (06–23 Uhr)
  • Allgemeine Fragen: Kantonale Coronavirus-Hotline 0800 044 117
    (Mo–Fr: 8–20 Uhr; Sa/So: 9–16 Uhr)
  • Fragen bezüglich Uster: Hauptnummer der Stadtverwaltung 044 944 71 11
    (übliche Öffnungszeiten

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Offizielle Informationen und barrierefreie Inhalte

Bundesamt für Gesundheit BAG
Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich

#Stadtfüralle
Informationen in leichter Sprache und Informationen in Gebärdensprache finden sich auf der Seite des BAG.

Diese Seite wird von der Stadt Uster laufend ergänzt und aktualisiert. Die verbindlichen gültigen Verordnungen können auf den Seiten des BAG und der Gesundheitsdirektion nachgeschlagen werden.

Letzte Aktualisierung: 31. Mai 2021

Plakat Am 31. Mai beginnt die Stabilisierungsphase.

Zugehörige Objekte

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